Entlassung – Vollzugsbeamter überließ Häftling zwei Handy-Prepaidkarten

Vollzugsbeamter hat Häftling Handykarten überlassen

Aus Mitleid und falsch verstandenem Verantwortungsgefühl habe er dem Häftling zwei Handy-Prepaidkarten überlassen, sagte der beklagte Justizvollzugsobersekretär später aus. Er als Vertrauensbeamter des Strafgefangenen habe miterlebt, dass dessen vier Kinder sehr unter der Trennung von ihrem Vater gelitten haben und erfahren, dass dessen Ehefrau eine Scheidung erwägte. Er habe sich deshalb große Sorgen um den Gefangenen gemacht. Schließlich habe er sich von ihm überreden lassen, ihm die Handykarten für regelmäßige Telefonate mit seiner Familie zu geben. Und das, obwohl Strafgefangenen zur Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten der Besitz von Handys ausdrücklich verboten ist.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass insgesamt 10 Gefangene mit diesen Karten telefoniert hatten. Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier entschieden in der von dem Land angestrengten Disziplinarklage, dass der Vollzugsbeamter ein schweres Dienstvergehen begangen habe, dass zu der Entfernung aus dem Dienst führt. (Aktz. 3 K 387/09.TR) Mit seinem Verhalten habe der Beamte eine von ihm nicht zu beeinflussende Gefahrenquelle geschaffen, was einen gravierenden Mangel an Verantwortungsbewusstsein erkennen lasse. Er habe eklatant gegen seine Kernpflicht, die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, verstoßen. Das zur Fortsetzung des Beamtenverhältnisses im Justizvollzugsdienst erforderliche Vertrauen könne ihm deshalb nicht mehr entgegen gebracht werden.

Das Gericht hat Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

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