Vollzugsbeamter hat Häftling Handykarten überlassen

Entlassung

Vollzugsbeamter überließ Häftling zwei Handy-Prepaidkarten

Weil er einem Strafgefangenen zwei Handy-Prepaidkarten überlassen hatte, wurde ein Vollzugsbeamter in Rheinland-Pfalz aus dem Dienst entlassen. Er habe aus Mitleid gehandelt, sagte der Mann. Er habe gegen seine Kernpflicht verstoßen und mangelndes Verantwortungsgefühl erkennen lassen, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts Trier. […]

Über Verwaltungsgericht Trier

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