Die Firma Content Services Limited (Ltd.) hat aufgrund ihrer Geschäftspraktiken eine traurige Berühmtheit erlangt. Das Unternehmen betreibt diverse Onlineangebote, wie beispielsweise opendownload.de. Dort bietet die Firma kostenlose Programme wie den Browser Firefox, die Office-Software OpenOffice oder die Photoshop-Alternative Irfan View zum Download an. Doch vor dem Download der eigentlich frei zugänglichen Software soll sich der Nutzer anmelden. Dass dabei ein Abonnement mit zwei Jahren Laufzeit und 96,- € Jahresbeitrag abgeschlossen wird erkennen Nutzer nur, wenn sie genauer hinschauen.
Gegen solche Praktiken dieser und anderer Firmen gehen die Verbraucherschützer immer wieder vor. Nun vermelden sie erneut einen gerichtlichen Erfolg. In einem Verfahren gegen die Content Service Ltd. gab ihnen das Landgericht Mannheim Recht. Demnach darf die Firma Minderjährigen nun nicht mehr mit einer Strafanzeige wegen Betruges drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Durch diese Methode soll Angst vor möglichem Ärger geschürt und die Minderjährigen sollen zu einer Zahlung veranlasst werden. Eine solche Drohung sei jedoch zu der Durchsetzung ohnehin nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Auch untersagten die Richter dem Unternehmen eine Klausel, wonach die Nutzer bei Abschluss des Vertrages auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Gegen unberechtigte Rechnungen sollen sich die Betroffenen wehren, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
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