
Vor einigen Monaten führte das Online-Auktionshaus eBay Änderungen bezüglich der Versandkosten für den Versand in Deutschland ein, um der Versandkostenwucher mancher Anbieter entgegen zu wirken. In manchen Verkaufskategorien dürfen die Verkäufer seitdem nicht mehr, wie sonst üblich, die Versandkosten auf die Käufer umlegen. Das löste unter den privaten und gewerblichen Verkäufern großen Unmut aus. (siehe auch telespiegel-News vom 20.10.2009)
Während manche eBay-Nutzer daraufhin den Festpreis ihres Artikels schlicht um den Betrag der Versandkosten erhöhten, zahlten viele andere drauf. Bot ein privater Verkäufer beispielsweise einen gebrauchten Kopfhörer an, musste er ihn seit der Änderung mit einem für den Käufer kostenlosen Versand anbieten. Verkaufte er den Kopfhörer, zahlt er die eBay-Gebühren und die Versandkosten. Betrug der Kaufpreis jedoch nur 3,50 €, machte er ein Verlustgeschäft. Den Käufer freute es, der verärgerte Verkäufer wird sich überlegen, ob er weiterhin Auktionen auf eBay tätigen wird.
Offensichtlich hat eBay das Problem erkannt und auf die Reaktionen der Verkäufer reagiert. Das Auktionshaus kündigte an, die neue Regelung zu kippen. Ab dem 08. Februar 2010 entfällt die Verpflichtung, Artikel in den betroffenen Kategorien mit einem kostenlosen Versand anzubieten. Stattdessen werden Obergrenzen für Versandkosten eingeführt.
Verkäufer, die ihre Artikel dennoch mit einem kostenlosen Versand anbieten möchten, können das tun und erhalten von eBay dafür Vergünstigungen. Sie werden in den Suchergebnissen besser platziert. Shopbesitzer bekommen außerdem bis Ende März einen Rabatt auf die Verkaufsprovision, wenn der Artikel in einer der entsprechenden Kategorien eingestellt wurde. Dadurch hat der Verkäufer einen Anreiz, aber er hat die Wahl. Der Versandkostenwucher ist dank der Kostengrenze entgegengewirkt. Diese Maßnahme, so die Ansicht vieler eBay-Nutzer, ist sinnvoller als die bisherige Regelung und hätte bereits eher angewandt werden können.
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