Kostenlose Eigenauskunft – Verbraucher erhalten neue Informationsrechte

Kostenlose Eigenauskunft - Verbraucher erhalten neue Informationsrechte

Bei der Bestellung auf Rechnung im Onlineshop, dem Abschluss des Handyvertrags, der Bestellung eines Telefonanschlusses, einer Kreditanfrage und in diversen anderen Situationen klopfen Unternehmen zunächst die Bonität ihrer zukünftigen Kunden ab. Diese Abfrage erfolgt meist ohne viel Aufsehen über Auskunfteien, unter anderem bei der Schufa.

Was diese Auskunfteien über sie gespeichert haben, wissen die meisten Verbraucher nicht. Schriftliche Einsicht in die eigene Schufa-Auskunft erhalten Verbraucher beispielsweise nur gegen Gebühr. In dieser Woche tritt jedoch eine Änderung des Datenschutzgesetzes in Kraft. Ab dem 01. April 2010 haben Verbraucher neue Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit.

Einmal jährlich können Verbraucher dann von den Auskunfteien eine Eigenauskunft in Textform verlangen. Die Auskunfteien waren laut Bundesdatenschutzgesetz auch bisher dazu verpflichtet, Eigenauskünfte herauszugeben. Allerdings mussten das keine schriftlichen sein. Ab dem 01. April muss die Auskunft schriftlich erfolgen und es muss darin mitgeteilt werden, welche persönlichen Daten gespeichert wurden, woher diese Daten stammen, warum sie gespeichert wurden und an wen sie weitergegeben wurden. Auch der Scorewert, sozusagen seine Bonitätsnote, wird dem Verbraucher mitgeteilt und worauf dieser beruht. Die Daten können von den Verbrauchern überprüft und auch eine Korrektur veranlasst werden.

Durch die Gesetzesänderung haben Verbraucher also ebenfalls die Möglichkeit, eine kostenlose Eigenabfrage bei der Schufa zu machen. Bei der Schufa sind immerhin etwa drei Viertel aller Deutschen erfasst. Damit ist sie eine wichtige Quelle für Anfragen. Die Eigenauskunft kann bei der Schufa unter anderem online unter schufa.de beauftragt werden. Bisher kostete der Onlinezugang bei der Schufa einmalig 15,60 €, eine online bestellte schriftliche Eigenauskunft 7,80 €. Ab dem 01. April erhalten Verbraucher die schriftliche Selbstauskunft einmal jährlich kostenlos.

Update vom 14.04.2010

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Internetseiten, die mit der eigentlich kostenlosen Auskunft Geld verdienen wollen. Dazu die telespiegel-News vom 14.04.2010: Vorsicht Abzocke – Kostenpflichtige Anträge auf kostenlose Selbstauskunft

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für 2026

Gesetzliche Krankenkassen

Zusatzbeiträge für 2026

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren – und auch 2026 müssen sich Versicherte auf höhere Abgaben einstellen. Neben dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge, um steigende Kosten für Behandlungen, Medikamente und eine älter werdende Bevölkerung auszugleichen. Warum diese Aufschläge nötig sind und wie sie sich 2026 entwickeln sollen, lesen Sie hier. […]

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht – Streit um Porno-Websites

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht

Streit um Porno-Websites

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt den Sperrzwang für Internetprovider infrage. Während der Schutz von Minderjährigen unbestritten bleibt, geraten deutsche Regelungen durch EU-Recht zunehmend unter Druck. […]

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]