
Mitte des letzten Jahres hatte die damals schwarz-rote Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das von Ursula von der Leyen, die zu dieser Zeit Familienministerin war, angeregt wurde. Das Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornografie sollte dazu dienen, kinderpornografische Inhalte in dem Internet sperren lassen zu können. (telespiegel-News vom 17.04.2009) Dieses Gesetz stieß bei Kritikern auf wenig Gegenliebe, weil sie den Anfang einer weitreichenden Zensur in dem Internet und Bevormundung der Internetnutzer befürchteten.
Test des Löschens
Die schwarz-gelbe Koalition einigte sich im Herbst des letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag darauf, das Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornografie jedoch vorerst nicht anzuwenden. Zunächst sollte das Löschen von Internetinhalten ein Jahr lang von dem Bundeskriminalamt (BKA) getestet werden. Erst danach sollte entschieden werden, wie weiter vorgegangen wird.
Entscheidung im Deutschen Bundestag
Gestern haben die Spitze von CDU und FDP sich in Berlin darauf geeinigt, das bisherige Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornografie wieder abzuschaffen. Die Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen gelöscht werden und nicht durch die Internetprovider gesperrt werden, wie das Sperrgesetz es vorsah. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, es gebe Erfolge beim Löschen und deshalb sei der nun eingeschlagene Weg der Koalition richtig.
Der Entschluss wurde gefasst, obwohl das BKA darauf hinwies, dass die Internetseiten trotz der Löschbemühungen viel zu lange aufrufbar seien. Beispielsweise könnten noch eine Woche danach rund 40 Prozent der Webseiten aufgerufen werden und sie wiesen sehr hohe Zugriffszahlen auf, bis sie letztlich aus dem Internet verschwänden. Das BKA hatte deshalb eine Sperre der Webseiten bis zu deren Löschung vorgeschlagen.
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