Urteile deutscher Gerichte – Wikipedia-Einträge von Pressefreiheit geschützt

Wikipedia veroffentlicht Urteile deutscher Gerichte

Die Wikipedia Foundation als Betreiber der Online-Enzyklopädie unter wikipedia.org veröffentlichte in ihrem Blog zwei Urteile, die deutsche Gerichte gefällt haben. In beiden Gerichtsentscheidungen geht es darum, ob bestimmte persönliche Angaben über eine Person in einem Wikipedia-Eintrag veröffentlicht werden dürfen. In beiden Fällen entschieden die Gerichte zugunsten von Wikipedia. Vor dem Landgericht Tübingen klagte ein Professor aus Tübingen gegen die Wikipedia Foundation. In einem Eintrag auf de.wikipedia.org wurden Angaben über sein berufliches und privates Leben gemacht. Insbesondere bestimmte Angaben wollte der Kläger nicht veröffentlicht sehen. Er sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte die Entfernung des Beitrags. Die Klage sei unbegründet, entschied das Gericht. Wikipedia könne die Pressefreiheit in Anspruch nehmen. Der Kläger habe keinen Unterlassungsanspruch. Er sei nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, obwohl ein Eingriff stattgefunden habe. Bei einer Abwägung der Interessen überwiege das der Wikipedia, denn es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse. Es könne kein Persönlichkeitsschaden des Klägers festgestellt werden. Zudem habe der Wikipedia-Beitrag keine Breitenwirkung wie etwa ein Zeitungsartikel, nur interessierte Leser würden den Beitrag aktiv aufrufen. (Aktz. 7 O 525/10)

Wikipedia veröffentlichte in diesem Zusammenhang ein weiteres Urteil. In diesem anderen Fall klagte der Sohn eines Verstorbenen vor dem Landgericht Schweinfurt. Er verlangte die Korrektur und teilweise Löschung eines Artikels über seinen Vater, siehe auch Digitaler Nachlass. Dabei handelte es sich um nach Meinung des Klägers falsche Tatsachenbehauptungen, die seinen verstorbenen Vater verächtlich machen und herabwürdigen könnten. Der Kläger habe keinen Unterlassungsanspruch, erklärte das Gericht. Das Persönlichkeitsrecht eines Menschen ende nach seinem Tod, an den Schutz der Persönlichkeit eines Verstorbenen seien höhere Anforderungen zu stellen. Doch das Persönlichkeitsrecht werde nicht verletzt, „wenn das Ansehen einer Person postmortal möglicherweise gegen ihr Selbstverständnis zu Lebzeiten benutzt wird und die Erinnerung an sie – ohne Verfälschung ihrer Identität – für die Verfolgung eigener (auch) immaterieller Anliegen in Anspruch genommen wird„. Das Gericht wies darauf hin, dass es nicht entscheiden musste, ob sich Wikipedia auf die Pressefreiheit hätte berufen können. (Aktz. 22 O 934/10)

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