Vorsicht Kostenfalle – Handyverträge in der Fußgängerzone

Vorsicht Kostenfalle - Handyverträge in der Fußgängerzone

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Handyverträgen, die auf der Straße abgeschlossen werden. Demnach locken viele Vermittler in Fußgängerzonen, auf Plätzen oder vor Bahnhöfen mit scheinbar günstigen Mobilfunkangeboten. Kostenlose Anschlussgebühren, keine Monatsgebühren, Versandkosten von null Euro und das Smartphone sowie ein Datenstick für je einen Euro klingen äußerst günstig. Doch dahinter verbergen sich im Kleingedruckten meistens teure Tarife mit langer Laufzeit.

Wer in Eile ein solches Angebot sieht, freut sich über ein Schnäppchen. Doch ein kleines Sternchen führt zum Kleingedruckten. Dort versteckt sich in der Regel nicht nur ein Vertrag mit wenig attraktiven Konditionen über 24 Monaten Laufzeit bei einem der großen Anbieter. Sondern im Kleingedruckten sind auch die scheinbar kostenlosen Posten Grundgebühr, Versand usw. nicht mehr wirklich kostenlos. Denn der Kunde muss diese zunächst bezahlen und bekommt die Kosten erst nach drei Monaten per Scheck erstattet. So wird aus dem scheinbaren Schnäppchen ein aufwendig zu handhabender Vertrag, der nicht so schnell gekündigt werden kann.

Die Verbraucherzentrale gibt grundsätzlich den Rat, keine Verträge in Eile abzuschließen und das Kleingedruckte immer sehr genau zu lesen. Ist ein solcher Mobilfunkvertrag dennoch unterschrieben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dabei greift das 14-tägige Rücktrittsrecht, das ab Zusendung des Handys und der SIM-Karte beginnt. Nach Meinung der Verbraucherschützer ist es wichtig, alle Vertragsunterlagen, Lieferscheine und die Briefumschläge aufzubewahren, um später ggf. den Zeitpunkt des Vertragsbeginns feststellen zu können. Außerdem sollten schriftliche Rücktritte vom Vertrag sowie Rücksendungen von Geräten und SIM-Karten immer per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner geschickt werden.

Um solche Angebote auf der Straße prüfen zu können, empfiehlt es sich für Nutzer, das eigene Telefonverhalten zu kennen. Auf diese Weise lassen sich die Kosten im Kleingedruckten der Straßenangebote besser einschätzen. Das gilt besonders, wenn der Kunde einen Vertrag mit zweijähriger Laufzeit abschließen soll.

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