Koler.A – Erpressungstrojaner erreicht Android-Smartphones

Virus

Warnung! Zugang von Ihrem Telefon wurde vorläufig aus den unten aufgelisteten Gründen gesperrt.„ So macht sich der bekannte Erpressertrojaner nun auf Android-Smartphones bemerkbar, der seit einigen Jahren PC-Benutzer in Angst und Schrecken versetzt. Weltweit sind Angriffe auf Smartphones geglückt, die zu einer Sperre des Displays führen. Der Trojaner läuft unter der Bezeichnung Koler.A, wobei A für Android steht.

Ein als offizielle Meldung einer staatlichen Behörde gefakter Sperrbildschirm verhindert Eingaben auf dem Gerät. Besonders perfide: Dem Nutzer wird ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch vorgeworfen. Seine Daten seien vorerst fixiert und verschlüsselt. Erst durch Zahlung einer bestimmten Summe via anonyme Zahlungssysteme wie uKash oder Paysafecard würde die Sperre auf dem Gerät wieder entfernt. Für unbedarfte Smartphone-Nutzer sieht die Meldung auf dem Sperrbildschirm echt aus. Es ist davon auszugehen, dass einige Personen auch aus Scham und Angst, bei möglichen illegalen Aktivitäten erwischt worden zu sein, die geforderte „Lösegeldsumme„ zahlen, um den Trojaner loszuwerden. Denn er verbreitet sich nach aktuellen Stand durch das Surfen auf befallene Webseite, zu denen unter anderem typische „Schmuddelseiten„ gehören. Der Trojaner maskiert sich dabei als Videoplayer, der zum Ansehen von den gewünschten Filmen erforderlich sei.

Hinter dem Erpressungsversuch steckt ein gut ausgeklügeltes System. Der Trojaner passt sich durch Geolokalisierung in Sprache und Design dem Smartphone an. In Deutschland ziert zum Beispiel das Bild der Bundeskanzlerin und ein gefälschtes Siegel der Bundespolizei den Sperrbildschirm. In anderen Ländern sind ebenfalls die jeweiligen Regierungschefs zu sehen. Es ist davon auszugehen, dass sich Erscheinung, Inhalt des Textes und mögliche Installationsroutinen des Trojaners mit der Zeit verändern können. Zumindest aktuell haben Smartphone-Nutzer einen Trost: Die Installation des Trojaners muss manuell bestätigt werden. Daher gilt, alle Abfragen von Apps und Programmen genau zu prüfen.

Um den Trojaner wieder zu löschen, sind verschiedene Wege möglich. Einer ist, das Gerät im abgesicherten Modus zu starten und das Programm dann zu entfernen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ihn mit schnellen Fingern zu löschen. Denn er erneuert sich alle fünf Sekunden, ermöglicht zwischendurch aber den Klick auf den Homescreen. Zieht ihn der Nutzer von dort gedrückt haltend auf das obere Ende des Bildschirms, öffnet sich das Mülleimersymbol. Wird das Icon dort hineingeschoben, ist der Trojaner gelöscht. Bei beiden Varianten hat der Entwickler des schädlichen Programms jedoch die IMEI-Gerätenummer des Smartphones, womit weiterer Missbrauch möglich ist.

Mehr Informationen

Abhören von Handys – so funktioniert es
Virus im Smartphone
Kostenloses Smartphone Antivirus – Angebote Vergleich
Smartphone Tarife – Vergleich – Internetflatrate plus Minutenpaktet
Handy Flatrate Vergleich – Flat für Telefon & Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]