Gerichtsurteil – GEMA-Sperrhinweise auf YouTube rechtswidrig

Gerichtsurteil - GEMA-Sperrhinweise auf YouTube rechtswidrig

Gestern hat das Landgericht München ein Urteil zu den GEMA-Sperrhinweisen auf YouTube gesprochen. Dabei folgten die Richter den Ausführungen der GEMA und stufte die Hinweise durch YouTube als rechtswidrig ein. Wörtlich begründete das Gericht, dass die Hinweise eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der GEMA„ seien.

Hintergrund des Urteils ist ein Lizenzstreit zwischen der GEMA und der zu Google gehörenden Videoplattform YouTube. Dabei geht es um eine Vergütung für Urheber und Komponisten für die Wiedergabe von Musikstücken. Aktuell weigert sich YouTube, eine solche Gebühr für das Abspielen von Musik zu zahlen. Diese ist beim TV, Radiosendern, anderen Internetplattformen oder einer öffentlichen Wiedergabe üblich. Daher liegen beide Parteien im Rechtsstreit und verhandeln seit mehreren Jahren ohne Ergebnis. Allerdings blendet im Zuge des Streits YouTube seit knapp drei Jahren GEMA-Sperrhinweise ein, die besagen: „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.„

Die GEMA weist darauf hin, dass sie für die Sperrungen einzelner Musiktitel auf YouTube nicht verantwortlich ist. Sie habe in den vergangenen Jahren einen Musterprozess um nur 12 Musiktitel geführt, die YouTube löschen solle. Das Landgericht Hamburg gab im April 2012 der GEMA hierin recht. Alle anderen Sperrungen von Musiktiteln seien von Urhebern bzw. Rechteinhabern selbst oder durch YouTube veranlasst worden. Daher seien die Sperrhinweise durch YouTube eine Verzerrung der Wirklichkeit. Gegen diese Hinweise ist die GEMA Anfang 2013 vor das Landgericht München gezogen.

Das Landgericht bestätigt mit dem gestrigen Urteil die Auffassung der GEMA, dass die Hinweise eine illegale Anschwärzung und eine Herabwürdigung darstellen. Bei Zuwiderhandlung drohen YouTube Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro pro Titel. Dieses Urteil ist in erster Instanz gefallen und nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass Google als Inhaber der Marke YouTube dagegen Berufung einlegen wird und erst ein Urteil in letzter Instanz

Update 01.11.2016

Einigung – YouTube zahlt nach langem Streit Geld an Gema

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