Musikvideodienst VEVO in Deutschland online – Konkurrenz für YouTube und Co

Musikvideodienst VEVO in Deutschland online - Konkurrenz für YouTube und Co

Deutsche Internetnutzer, die ein Musikvideo sehen wollen, tun das bislang insbesondere bei YouTube. Doch einige Musikvideos sind dort für sie nicht abrufbar. Statt dessen erscheint ein Smiliey mit schiefem Mund und der Hinweis, dass das Video in Deutschland nicht verfügbar ist. Die Google-Tochter YouTube konnte sich nämlich bislang nicht mit der Verwertungsgesellschaft Gema über eine von der Gema geforderte Zahlung für die Urheber der Videos einigen. Der Vertrag zwischen den beiden Parteien war 2009 ausgelaufen, seitdem befinden sie sich in einem Streit. Neben anderen Videoportalen wie der ProSiebenSat.1-Tochter MyVideo und der RTL-Tochter Clipfish gibt es in Deutschland nun einen weiteren Konkurrenten für YouTube. VEVO gehört unter anderem Sony Music und Universal Music und ist die nach eigenen Angaben weltweit führende Musikvideo- und Entertainment-Plattform. Sie kooperiert außerhalb Deutschlands auch mit YouTube. Zunächst war sie aus den Ländern USA, Australien, Brasilien, Kanada, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Neuseeland, Spanien, Polen und Großbritannien erreichbar. Nun haben sich die Betreiber auch mit der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geeinigt. Am heutigen Dienstag erfolgte der Start des Angebots in Deutschland.

Bei VEVO können die Nutzer über 75.000 Musikvideos und zusätzlich Originalmusikserien, Backstage-Material, Live-Performances und Interviews mit Künstlern sehen. Abrufbar sind die Videos über die Webseite VEVO.com, sowie über Apps für Smartphones, Tablets und Spielkonsolen und die Settop-Box Apple TV. Das Angebot ist für die Nutzer kostenlos und wird durch Werbung finanziert. Nutzer können außerdem Playlisten erstellen, die Videos in sozialen Netzwerken teilen oder mit einem „embed code„ auf der eigenen Webseite einbinden.

Weitere Informationen
Schnelles Internet per DSL

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzungsrechtsverletzung – Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Nutzungsrechtsverletzung

Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Der Bundesgerichtshof hat einen Internetzugangsanbieter zur Einrichtung einer Internetsperre verpflichtet. Denn als Zugangsvermittler tragen seine Dienste zur Verletzung der Nutzungsrechte bei. Geklagt hatten Wissenschaftsverlage. […]