Musikvideodienst VEVO in Deutschland online – Konkurrenz für YouTube und Co

Musikvideodienst VEVO in Deutschland online - Konkurrenz für YouTube und Co

Deutsche Internetnutzer, die ein Musikvideo sehen wollen, tun das bislang insbesondere bei YouTube. Doch einige Musikvideos sind dort für sie nicht abrufbar. Statt dessen erscheint ein Smiliey mit schiefem Mund und der Hinweis, dass das Video in Deutschland nicht verfügbar ist. Die Google-Tochter YouTube konnte sich nämlich bislang nicht mit der Verwertungsgesellschaft Gema über eine von der Gema geforderte Zahlung für die Urheber der Videos einigen. Der Vertrag zwischen den beiden Parteien war 2009 ausgelaufen, seitdem befinden sie sich in einem Streit. Neben anderen Videoportalen wie der ProSiebenSat.1-Tochter MyVideo und der RTL-Tochter Clipfish gibt es in Deutschland nun einen weiteren Konkurrenten für YouTube. VEVO gehört unter anderem Sony Music und Universal Music und ist die nach eigenen Angaben weltweit führende Musikvideo- und Entertainment-Plattform. Sie kooperiert außerhalb Deutschlands auch mit YouTube. Zunächst war sie aus den Ländern USA, Australien, Brasilien, Kanada, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Neuseeland, Spanien, Polen und Großbritannien erreichbar. Nun haben sich die Betreiber auch mit der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geeinigt. Am heutigen Dienstag erfolgte der Start des Angebots in Deutschland.

Bei VEVO können die Nutzer über 75.000 Musikvideos und zusätzlich Originalmusikserien, Backstage-Material, Live-Performances und Interviews mit Künstlern sehen. Abrufbar sind die Videos über die Webseite VEVO.com, sowie über Apps für Smartphones, Tablets und Spielkonsolen und die Settop-Box Apple TV. Das Angebot ist für die Nutzer kostenlos und wird durch Werbung finanziert. Nutzer können außerdem Playlisten erstellen, die Videos in sozialen Netzwerken teilen oder mit einem „embed code„ auf der eigenen Webseite einbinden.

Weitere Informationen
Schnelles Internet per DSL

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]