Kinder-Apps – Altersfreigabe beachten

Kinder-Apps - Altersfreigabe beachten

Aktuell hat die Initiative „Schau hin!„ Tipps für die Installation für Kinder-Apps veröffentlicht. Die Experten empfehlen insbesondere, dass die Eltern grundsätzlich die Apps selbst prüfen und auf dem Smartphone des Kindes installieren. Erst Kinder ab zwölf Jahren sollten mehr Freiräume genießen. Ob eine App kindgerecht ist, können Eltern inzwischen in den Online-Shops von Apple und Android relativ gut erkennen. Dennoch ist ein Prüfen der jeweiligen App unverzichtbar.

Darauf sollten Eltern achten

Gerade zu Feiertagen und zum Geburtstag wünschen sich Kinder die eine oder andere App für ihr Smartphone. Die Experten von „Schau hin!„ nennen fünf Punkte, an denen Eltern eine gute Kinder-App erkennen können. So sollte die Navigation selbsterklärend sein und möglichst Symbole enthalten. Außerdem sollten Grafik und Musik die App unterstützen und nicht vom Inhalt ablenken. Dennoch sollte eine gute Kinder-App Interesse wecken und durch interaktive Momente Kreativität und Interesse wecken. Wenn Chats vorhanden sind, sollten diese unbedingt moderiert sein, um verbale Entgleisungen im Keim zu ersticken. Schließlich sollten Kinder-Apps weder Werbung noch In-App-Kaufangebote enthalten. Zumindest sollte beides klar gekennzeichnet sein.

Altersfreigabe bei Android richtet sich nach USK

Während Apple und Google bisher nur eine Altersempfehlung des Herstellers auflisten, ändert sich das in Kürze. Denn Google will Android-Apps nach dem Schema des International Age Rating Coalition auszeichnen. Das entspricht der USK, mit der digitale Spiele international gekennzeichnet werden. Das ist eine deutlich unabhängigere und verbindlichere Altersklassifizierung. Häufig wird in Deutschland noch der vergleichbare Begriff FSK genutzt, der jedoch eine andere Bedeutung hat. Bis 1. Mai 2015 sollen im Play Store von Google alle Android-Apps mit einer USK-Altersfreigabe ausgezeichnet sein.

Dennoch sollten Eltern unbedingt die Apps selbst prüfen. Nur so können fragwürdige Inhalte und Werbung oder In-App-Käufe ausgeschlossen werden. Auch die Datenschutzbestimmungen sollten Eltern immer genau lesen.

Schließlich muss eine App auch immer in das Erziehungskonzept passen. Daher sollten Eltern zusätzlich kindgerechte Sicherheitseinstellungen aktivieren oder Jugendschutz-Apps nutzen. Kleiner Kinder sollten zudem nur unter Aufsicht der Eltern mit ihrem Smartphone spielen.

Update 28.06.2017

Stiftung Warentest – rote Karte für Spiele-Apps für Kinder

Mehr Informationen

Smartphone Tarife – Mit dem Smartphone surfen und telefonieren
Handy Flatrate Vergleich – Flat für Telefon & Internet
Prepaid-Karte – Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]