Gema – Internetradios müssen in Deutschland immer zahlen

Falle

Wer Musik öffentlich wiedergibt, muss in Deutschland GEMA-Gebühren zahlen. Ziel dieser Regelung ist es, die Urheber der musikalischen Werke für Ihre Schöpfung zu honorieren. Neben einer Förderung der Musik insgesamt geht es vor allem darin, die Leistungsschutzrechte der Urheber zu wahren und Ihnen die wohl verdienten Tantiemen zukommen zu lassen. Kurz: Sie sollen dann verdienen, wenn Ihre Werke irgendwo aufgeführt oder wiedergegeben werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gema-Gebühren gilt auch für Internetradios – und zwar auch dann, wenn die lizenzgebende Station im Ausland bei einer anderen Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte bereits Gebühren gezahlt hat.

Webradios senden über ausländische Portale Audiostreams in Deutschland

Was sich zunächst völlig normal und harmlos anhört, entpuppt sich für Anbieter von Audiostreams oder Webradios also schnell als Bumerang. Diese nutzen große Portale aus dem Ausland SoniXCast oder Radionomy, um einen eigenes kleines Radioprogramm zu schaffen. Die Ausstrahlung läuft live im Internet. Die großen Online-Radioportale bieten dazu einen Service gegen eine geringe Gebühr an, mit der die Nutzer nicht nur einen eigenen Sender konfigurieren können, sondern angeblich auch alle Gebühren für Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte abgegolten sind. Denn diese Portale haben Lizenzvereinbarung mit einer Leistungsschutzgesellschaft in ihrem jeweiligen Heimatland geschlossen.

Urteile bestätigen Gema-Pflicht

Wer in Deutschland lebt und ein solches Webradio anbietet, sendet jedoch sein Online-Radio natürlich auch hierzulande. Die Gema sieht daher die Pflicht, dafür Gebühren zu zahlen – zusätzlich zu der, die das Portal im Heimatland zahlt. Vor Gericht erhielt die Gema Recht. Sowohl das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 4432/14 und 29 W 2271/14) sowie das Landgericht Köln (Az.: 14 O 334/14) und das Landgericht München (Az.: 7 O 10077/14) bestätigten die Gema-Pflicht für deutsche Online-Radio-Angebote. Kurz zusammengefasst heben die Urteile die Pflicht zur Gema-Lizenzierung in Form von Gebührenzahlung hervor, wenn die Angebote von Deutschland aus betrieben werden. Da der verantwortliche Nutzer in Deutschland lebt, trifft die Gema-Pflicht unabhängig von Lizenzvereinbarungen der übergeordneten Portalbetreiber entsprechend voll zu. Das gilt sogar dann, wenn der Portalbetreiber im Impressum des Streamingangebots als Betreiber hinterlegt ist.

Online-Radios sind kein kostenloses Unterhaltungshobby

Obwohl die Online-Radioportale weiter mit voller Übernahme der Lizenzgebühren locken, trifft dies nach Rechtslage nicht zu. In Deutschland lebende Radio-Streaming-Anbieter müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie zusätzlich zur geringen Gebühr für die Bereitstellung der Infrastruktur an die Portalbetreiber auch eine Lizenzierung mit der Gema vereinbaren müssen. Ein von Deutschland aus betriebener Web-Radio-Kanal ist damit kein kostengünstiges Hobby. Die Betreiber müssen sich vielmehr rechtlich absichern und die eingeräumten Rechte prüfen sowie Lizenzgebühren entrichten.

Mehr Informationen

Ratgeber Internet – viele Tipps & Tricks

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]