Gmail – Verbraucherschützer mahnen Google ab

Gmail - Verbraucherschützer mahnen Google ab

Gut, dass es die Verbraucherzentralen gibt. Die haben ein wachsames Auge auf Dinge, die den meisten Nutzern nicht klar sind oder die diese wissentlich ignorieren. Zum Beispiel auf den Datenschutz bei Gmail, dem kostenlosen E-Mail-Angebot von Google. Daher hat der Verbraucherzentralen Bundesverband den Konzern nun erneut abgemahnt. Ein Schritt mit Vorgeschichte.

Gmail: Darum mahnt die Verbraucherzentrale Google ab

Die Abmahnung richtet sich gegen die Datenschutzbestimmungen von Google, denen die Nutzer eines Gmail-Kontos zustimmen müssen. In diesen erhält Google die Berechtigung, Werbung im System einzublenden. Dazu scannt Google jedoch automatisiert die Nachrichteninhalte der E-Mails. Eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung fehlt ebenso wie eine Zustimmung zu einer entsprechenden konkreten Verarbeitung der Daten. Heiko Dünkel von der Verbraucherzentrale kritisiert: „Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen.“ Schlimmer noch: Der Begriff der Werbung ist nicht näher definiert. Dass die Werbung auf einem Scan der ganz privaten Daten basiert, weiß nicht jedem Nutzer. Nur, dass es allgemein um Werbung geht. Dünkel ergänzt: „Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar.„ Für die Verbraucherzentrale fehlt in den Nutzungsbedingungen eine klare Zustimmung für eine Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken.

Datenschutz bei Gmail: Der Rechtsstreit hat eine Vorgeschichte

Der Bundesverband hat Google daher abgemahnt und wird ggf. vor dem Landgericht Berlin klagen. Das dürfte Google nicht gefallen, denn der Konzern hat bereits im Vorfeld einen Rechtsstreit mit gleichem Inhalt verloren. Zwar sind die Nutzungsbedingungen inzwischen angepasst, aber die strittigen Formulierungen sind nach wie vor unverändert. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, nach der Gmail ein Telekommunikationsdienst ist und besondere Anforderungen an den Datenschutz erfüllen muss. Das könnte sich im Laufe der Auseinandersetzung ungünstig für Google auswirken.

Nutzer können und sollten den Mailanbieter wechseln

Es ist allerdings unabhängig vom Rechtsstreit nicht nachvollziehbar, warum Nutzer bei Gmail ein Konto haben. Denn das, was Google macht, ist eine technische Verletzung des im Grundgesetz verbrieften Postgeheimnisses. Wer seine privaten Nachrichten freiwillig einem Konzern überlässt, der mit diesen Inhalten Geld verdient, schneidet sich aber nicht nur ins eigene Fleisch, sondern stellt auch seine Kommunikationspartner bloß. Daher sollten Nutzer eine E-Mail-Adresse nutzen, die nicht gescannt wird. Es gibt massenhaft kostenlose Alternativen bei Freemail-Anbietern, die keine Nachrichten scannen.

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