Pokemon Go – Entwickler erhält Abmahnung über 15 Punkte

Pokemon Go - Entwickler erhält Abmahnung über 15 Punkte

Der Überraschungshit des Sommers 2016 ist ausnahmsweise mal kein Musiktitel, sondern eine Spiele-App. Was Nintendo und die Entwickler Niantic mit Pokemon Go geschaffen haben, ist ein riesiger Hype, der selbst die unsportlichsten Smartphone-Nutzer dauerhaft aktiv und sich bewegend auf Monsterjagd gehen lässt. Aktiv sind aber auch die Verbraucherschützer geworden. Aus gutem Grund, denn die Nutzungsbedingungen der App verstoßen mehrfach gegen geltendes Recht. Daher hat der Verbraucherzentralen Bundesverband den Entwicklern eine Abmahnung für 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen geschickt. Ein Blick in die Details offenbart eine bodenlose Frechheit Ninatics.

Pokemon Go: Nutzungsbestimmungen widersprechen geltendem Recht

Müssen Nutzer bei der Anmeldung neben einer Reihe von persönlichen Angaben auch E-Mail-Daten und die GPS-Ortung freigeben, ist das offenbar für viele Monsterjäger noch akzeptabel. Allerdings erlauben diese Daten eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung der App-Nutzer. Kein Nutzer bleibt anonym! An dieser Stelle wird es interessant. Besonders der Zusammenhang aus übermittelten Standortdaten und der Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte, ist kritisch zu sehen. Das bemängelt der Verbraucherzentralen Bundesverband und ist offenbar Kalkül. Denn Pokemon Go soll zukünftig auch in Ladengschäfte von Werbetreibenden führen, die so vom Hype um das Spiel profitieren wollen. Das heißt: Firmen kaufen sich in die App ein und die Nutzer werden in die Geschäfte gelockt. Diese Art der personalisierten und ortsbezogenen Werbung dürfte selbst Angebote von Facebook und Google in den Schatten stellen. Einer der ersten großen Kunden wird McDonalds sein.

Konkret kritisieren die Verbraucherzentralen aber nicht nur die Weitergabe der Daten an Dritte. Ein besonders schwerer Verstoß ist die Abfrage einer Einwilligung, dass für den Nutzer gegenüber dem Entwickler kalifornisches Recht gilt. Zudem sollen Nutzer Streitigkeiten nur vor einem Schiedsgericht in den USA austragen dürfen. Dazu erklärt Heiko Dünkel, Rechtsexperte der Verbraucherzentralen: „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.„ Die Nutzungsbedingungen sind entsprechend ein klarer Verstoß gegen deutsches Recht. Zudem sind sie kompliziert und unverständlich formuliert. Auch dagegen richtet sich die Abmahnung.

Es geht aber noch weiter. Denn der Entwickler behält sich die Einstellung von Angeboten und Diensten vor. Das klingt unproblematisch, ist in Wahrheit aber extrem kritisch. Denn Nutzer können In-App-Käufe tätigen. Werden Dienste teilweise eingestellt, könnte das dabei investierte Geld der Nutzer unwiederbringlich verloren gehen. Zudem müssen bei Minderjährigen die Eltern allen Käufen zustimmen. Zwar lässt sich diese Zustimmung in der App einstellen. Die App kann aber nicht prüfen, wer diese Einstellung vorgenommen hat, sodass auch In-App-Käufe ohne Erlaubnis der Eltern vorgenommen werden können. Das ist ein weiterer Verstoß gegen geltendes Recht.

Pokemon Go: Entwickler müssen bis 9. August 2016 reagieren

Die Verbraucherzentralen haben den Entwicklern mit der Abmahnung bis zum 9. August 2016 Zeit gegeben, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Kommen sie dieser Forderung nach, müssen alle beanstandeten Klauseln abgeändert werden. Weigern sich die Entwickler, wird der Bundesverband eine Klage prüfen. Es gilt als wahrscheinlich, dass diese vor Gericht zugunsten der Nutzer ausgehen würde.

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