Gericht – Hirntumor durch Handystrahlen ist Berufskrankheit

Gericht - Hirntumor durch Handystrahlen ist Berufskrankheit

Die Wirkung von Handystrahlung auf die Gesundheit ist umstritten. Es gibt vereinzelt Forschungen, die auf eine Veränderung von Zellen hindeuten. Die Masse der Studien kommt jedoch zum Ergebnis, dass kein direkter Zusammenhang nachweisbar ist. Umso erstaunlicher ist ein aktuelles Urteil eines italienischen Gerichtes, das derzeit weltweit Schlagzeilen macht. Denn die Richter haben einen Hirntumor durch Handystrahlung als Berufskrankheit angesehen.

Italiener muss dauernd mit Handy telefonieren und entwickelt Hirntumor

Der Fall ist so erschreckend wie traurig. Ein 57-jähriger Italiener hatte seit 1995 über 15 Jahre lang den Einsatz von Technikern der italienischen Telekom per Mobiltelefon zu koordinieren. Demnach telefonierte er täglich mindestens vier Stunden ohne Schutz wie Ohrstöpsel oder Freisprechanlage mit dem Handy. Eine plötzlich auftretende Taubheit im linken Ohr war die Folge. Bei genaueren Untersuchungen stellte sich heraus, dass er einen gutartigen Gehirntumor hatte. Es folgten eine Operation, ein weiterer Hörverlust sowie Komplikationen. Der Mann klagte daraufhin auf Zahlung einer Ausgleichszahlung.

Die Richter in Ivrea (nordöstlich von Turin) sahen den Zusammenhang zwischen Handystrahlung und Gehirntumor als schlüssig erwiesen an und verurteilten die nationale Unfallversicherung auf Zahlung von monatlich 500 Euro. Basis des Urteils war unter anderem ein Gutachten, nach dem die Körperfunktionen des Klägers um 23 Prozent beeinträchtigt sind.

Handystrahlung: wegweisendes Urteil?

Der spezielle Einzelfall lässt nur wenige Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Denn es handelt sich um ein Gerichtsurteil und keine wissenschaftliche Erkenntnis. Allerdings liegen allein in Italien viele weitere ähnliche Klagen vor, die in den kommenden Jahren die Gerichte beschäftigen werden. Mit dem Urteil des Gerichts in Ivrea ist allerdings erstmals Handystrahlung als Ursache für eine Erkrankung anerkannt worden. Noch mehr: Die Folgen von Handynutzung sind als Berufskrankheit richterlich bestätigt.

Damit handelt es sich um einen Einschnitt, durch den die Frage nach der Gesundheitsgefahr durch Handystrahlung neu beantwortet werden muss. Der Kläger selbst hat in diesem Zusammenhang erklärt, er wolle Handys nicht dämonisieren, plädiere aber für einen bewussteren Umgang mit den Geräten.

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