Datenschutz – TÜV warnt vor Smart-Home-Geräten

Datenschutz - TÜV warnt vor Smart-Home-Geräten

Das Thema Datenschutz ist immer wieder ein Ärgernis. Besonders kritisch ist es, wenn es an überraschenden Stellen auftaucht. So gehen viele Hersteller von Geräten mit Smart-Home-Schnittstellen nicht nur äußerst lax mit dem Thema um. Im Gegenteil: Das Sammeln von Daten ist ein Teil des Geschäftsmodells. Der TÜV Rheinland hat zur IFA 2018 eine Reihe von neuen Geräten getestet und Mängel beim Datenschutz festgestellt.

TÜV Rheinland bemängelt Datenschutzerklärungen

Insbesondere kritisieren die Experten die Formulierungen in den Datenschutzerklärungen. Diese seien häufig geschönt. Die Hersteller können so kritische Aspekte umschreiben oder verschleiern. Nutzer haben Schwierigkeiten, die Tragweite der Erläuterungen zu erfassen. Der TÜV rät, im Zweifelsfall nachzufragen. So lassen sich mit konkreten Fragen klare Aussagen einholen. Eine Liste der Geräte und Hersteller veröffentlicht der TÜV jedoch leider nicht.

Problem: Geschäftsmodell ist auf Sammeln von Daten angelegt

Geräte, die per App oder WLAN steuerbar sind, haben viele Vorteile. Nutzer können zum Beispiel von unterwegs die Heizung oder Fensterläden steuern, die Waschmaschine starten oder andere Dinge einstellen. Bei dieser Vorgehensweise übermitteln sie jedoch erhebliche Datenmengen – von der IP-Adresse angefangen über ihren Standort durch GPS-Signale bis hin zu persönlichen Daten. Hersteller von Smart-Home-Geräten kennen daher ihre Kunden überraschend gut. Sie können unter anderem sehr genaue Rückschlüsse ziehen, wer sich wann wo aufhält oder wie viele Personen im Haushalt leben. In Kombination mit Anmeldedaten und Passwörtern sowie weiteren Angaben entsteht so ein Datenschatz, der bares Geld wert ist.

Smart Home: Daten sind bares Geld wert

Die meisten Anbieter von Smart-Home-Geräten nutzen diese Daten nur zur Optimierung der Angebote. Andere geben Datensätze an Kooperationspartner weiter. Dabei geht es nicht immer um zum Beispiel personalisierte Werbeeinblendungen auf dem Smart-TV, sondern um den Verkauf von Kundendaten. Selbst wenn ein Hersteller die Daten nur zur Optimierung nutzt, ist deren Umfang ein Schatz. Diesen versuchen Kriminelle durch Auslesen von Geräten, Netzwerken, Verbindungen oder Server-Angriffe zu hacken. Dem Missbrauch sind kaum Grenzen gesetzt. Der vielleicht einfachste Weg: Daten durch Angriff auf ein Gerät auslesen, um die Abwesenheit der Hausherren herauszufinden und einen Einbruch zu wagen.

Der TÜV unterscheidet zwei wesentliche Systeme. Proprietäre Systeme mit einem auf den Hersteller beschränkten Datenfluss sind vergleichsweise unkritisch. Deutlich kritischer sieht der TÜV offene Systeme, die mit anderen Geräten wie beispielsweise Sprachassistenten kommunizieren. Diese sammeln noch mehr Informationen und geben diese teilweise an Dritte weiter. Der Absicherung nach außen ist nicht immer auf dem neuesten technischen Stand. Verbraucher sollten daher streng darauf achten, ob ein Gerät wirklich vernetzbar sein muss, welche Sicherheitsvorkehrungen der Hersteller getroffen hat und was genau in den Datenschutzbestimmungen steht. Im Zweifelsfall sollten sie lieber auf ein Konkurrenzprodukt zurückgreifen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Hackerangriff auf Radiosender – Cyberkriminelle fordern Lösegeld

Hackerangriff auf Radiosender

Cyberkriminelle fordern Lösegeld

Cyberkriminelle haben es auf den Münchner Radiosender Geretsried abgesehen und sämtliche Musikdateien verschlüsselt. Der Sender muss aktuell ein Notband laufen lassen. Die geforderte Lösegeldsumme, um wieder Zugriff auf die Dateien zu erhalten, will der Sender jedoch nicht zahlen. […]

Comeback für ausrangierte Smartphones – Informationskampagne der VZ

Comeback für ausrangierte Smartphones

Informationskampagne der VZ

Smartphones werden ständig durch neue Modelle ersetzt. Die alten Handys landen dann in Schubladen. Im Rahmen einer Info-Kampagne fordern die Verbraucherzentralen dazu auf, ausrangierte Handys stattdessen fachgerecht zu entsorgen oder zu spenden. Das spart Geld und wertvolle Ressourcen. […]

Großflächige Handyüberwachung – wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

Großflächige Handyüberwachung

Wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

2020 wurde eine großflächige Handyüberwachung von Telefónica-Mobilfunkkunden durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist bis heute umstritten. Experten fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, das sogenannte „IP-Catching“ endlich deutlich zu regeln. […]

Urteile des EuGH - Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Urteile des EuGH

Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Der EuGH hat zwei Urteile gegen zwei Internetriesen gefällt. Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple steht vor 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung. Die Entscheidungen verdeutlichen die strengen Wettbewerbsvorschriften und Steuerregulierungen der EU gegen Tech-Giganten. […]

Handyverbot im Klassenzimmer – positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Handyverbot im Klassenzimmer

Positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Eine neue Studie kommt zu dem Schluss, dass sich das Verbot von Smartphones während des Unterrichts positiv auswirkt. Dennoch muss gleichzeitig der verantwortungsbewusste Umgang mit den Geräten als Unterrichtselement eingebaut werden, um auch die Ursachen der Probleme zu beheben. […]