E wie Einfach – 140.000 Euro Strafe wegen Cold Calls

E wie Einfach - 140.000 Euro Strafe wegen Cold Calls

Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld gegen das Energieunternehmen E wie Einfach GmbH verhängt. Die Strafe beträgt 140.000 Euro. Das Unternehmen hatte über mehrere Jahre hinweg Kunden ohne Genehmigung telefonisch kontaktieren lassen und Produkte verkaufen wollen. Nachdem sich immer mehr Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert hatten, griff diese ein und legte das Strafmaß fest.

Der Fall E wie Einfach: massenhaft Anrufe ohne Einwilligung in Werbung

Das Energieunternehmen E wie Einfach hatte ein Call-Center mit dem Vertrieb von Energielieferungen betraut. Das beauftragte Unternehmen rief dabei offenbar im großen Stil Personen an, von denen keine Einwilligungen in Werbeanrufe vorlagen. Teilweise belästigten die Mitarbeiter diese Personen immer wieder. Diese Praxis heißt in der Fachsprache Cold Calls und ist ein Wettbewerbsverstoß. Grundsätzlich gilt: Ein Verbraucher darf nur dann telefonisch kontaktiert werden, wenn er dieser Art von Werbeanruf ausdrücklich zugestimmt hat.

In einigen Fällen sollen gefälschte Einwilligungen vorliegen. So haben die Angerufenen angeblich an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei Marketingmaßnahmen durch Dritte zugestimmt. Nach Recherche der Bundesnetzagentur gab es jedoch keine Einwilligungen. Teilweise waren die angeblichen Gewinnspielteilnahmen sogar gefälscht. Eine Einwilligung in Werbeanrufe lag somit nicht vor.

Hohes Bußgeld gegen E wie Einfach soll abschreckend wirken

Die Behörde sah sich angesichts der eklatanten Verstöße gezwungen, ein beachtliches Bußgeld zu verhängen. Dabei sah die Bundesnetzagentur das beauftragende Unternehmen E wie Einfach in der Pflicht, seine Dienstleister zu kontrollieren. Dieses habe nicht nur über fast drei die Rechtsverstöße zugelassen, sondern keine Kontrollinstanzen aufgebaut. E wie Einfach kann gegen den Bescheid noch Einspruch erheben.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betont jedoch, dass sich seine Behörde weiterhin aktiv für Verbraucher einsetzen wird:

„Wir gehen weiter konsequent gegen Unternehmen vor, die beim Telefonvertrieb auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswidrige Methoden einsetzen. Bußgelder schrecken dabei Unternehmen nicht nur direkt aufgrund ihrer Höhe ab, sondern schädigen langfristig auch deren Ansehen.“

Betroffene Verbraucher können bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde einreichen, wenn sie unberechtigt mit Werbeanrufen belästigt werden. Dazu steht ein besonderes Formular zur Verfügung. Je detaillierter die übermittelten Hinweise sind, desto besser kann die Behörde gegen Missbrauch vorgehen.

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