G5-Mobilfunknetz Ausbau – Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerber

G5-Mobilfunknetz Ausbau - Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerber
Bundeskartellamt

Der Ausbau des G5-Mobilfunknetzes steht bei den meisten Anbietern noch bevor. Mit dem Start des neuen Mobilfunkstandards ist daher nicht vor 2020 zu rechnen. Zuvor wird die Bundesregierung noch die dafür vorgesehenen Frequenzen versteigern. Auf diese Veräußerung der Nutzungsrechte bereiten sich Telekom, Vodafone und Telefonica (O2) bereits vor. Das Bundeskartellamt hat sich in diesem Zusammenhang jetzt eindeutig positioniert. Es erwartet von der Bundesnetzagentur, dass diese weitere Wettbewerber berücksichtigt und so zusätzliche Netze entstehen.

Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb im G5-Netz

Bisher haben sich die drei großen Netzbetreiber sowohl das UMTS- als auch das LTE-Netz untereinander aufgeteilt. Andere Mobilfunkanbieter schließen Verträge mit den Netzbetreibern und bieten dann ihre Leistungen über deren bestehende Netze an. Das führt zu einem geringen Wettbewerb, da dieser von den Netzanbietern gesteuert werden kann. Das Resultat sind im internationalen Vergleich ein mäßiges Netz und teure Mobilfunktarife. Das Bundeskartellamt wünscht daher, dass sich ein vierter Netzbetreiber findet. Zugleich wäre es für den Wettbewerb förderlich, dass die Netzbetreiber den Dienstanbietern und virtuellen Netzbetreibern (MVNO) einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren.

Dritte sollen Zugriff auf netzübergreifendes G5 bekommen

Bisher sind die Netze technisch voneinander getrennt. Über ein sogenanntes „National Roaming“ könnten jedoch alle Anbieter alle Netze nutzen, um zum Beispiel Funklöcher auszugleichen. Neue virtuelle Netzbetreiber könnten ihren Kunden somit ein stabiles Netz über die jeweils leistungsstärksten Funkmasten bieten. Wer Betreiber der Funkzelle ist, wäre gleichgültig.

Die Wettbewerbshüter denken aber weiter als nur an eine schnelle Internetverbindung für Smartphone-Nutzer. Autonomes Fahren und andere Anwendungen sind von einem leistungsfähigen G5-Netz abhängig. Für Anbieter solcher Produkte ist ein günstiger und effektiver netzübergreifender Zugang auf die rasend schnellen G5-Mobilfunkverbindungen zwingend erforderlich. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes stellt heraus: „Der Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt kommt eine Schlüsselstellung auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft zu. Wettbewerb und Investitionen sind dabei kein Widerspruch. […] Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft.“

Wettbewerber würden gern, benötigen aber National-Roaming-Garantie

Unternehmen wie 1&1 würden sich gern an der Ersteigerung der G5-Frequenzen beteiligen. In einem FAZ-Artikel forderte Unternehmenschef Rolf Dommermuth vor Kurzem jedoch Lösungen wie National Roaming, da sonst neue Netzbetreiber durch eine geringe Abdeckung anfangs zu stark benachteiligt wären. Bisher lehnen die drei großen Netzbetreiber ein Hin- und Herwechseln zwischen den Netzen jedoch ab. Sie sehen die Renditen für ihre Investitionen in ein flächendeckendes Mobilfunknetz in Gefahr. Das führt offenbar sogar zu einem Ausbremsen der Konkurrenz ohne eigenes Netz. Dem Bundeskartellamt liegen nach eigenen Aussagen mehrere Beschwerden vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängeln. Die Wettbewerbshüter fordern auch deshalb von der Bundesnetzagentur klare Regelungen, die den Markteintritt von neuen Netzbetreibern und Diensteanbietern begünstigen.

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