Private Überschuldung – Mobilfunk als Schuldenfalle für junge Menschen

Private Überschuldung – Mobilfunk als Schuldenfalle für junge Menschen

Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse einer Statistik zur privaten Überschuldung veröffentlicht. Aus diesen Ergebnissen geht hervor, dass der Hauptauslöser (26,8 Prozent) der Überschuldungssituation bei jungen Personen unter 25 Jahren eine unwirtschaftliche Haushaltsführung war. Die meisten Schulden hatten die Personen in dieser Altersklasse bei Telekommunikationsunternehmen.

Gläubigerart: Telekommunikationsunternehmen

Fast zwei Drittel (64,9 Prozent) aller Schulden bei den unter 25-jährigen betrafen das Thema Mobilfunk. Dabei lag die Schuldenhöhe von Personen dieser Altersklasse, die im Jahr 2018 eine Schuldenberatungsstelle aufsuchten, in diesem Bereich bei durchschnittlich 1573 Euro. Die gesamte Schuldenhöhe der Personen unter 25 Jahren, die sich an eine Schuldenberatungsstelle wandten, lag bei durchschnittlich 8849 Euro. Da den Betroffenen im Durchschnitt lediglich ein Nettoeinkommen von 777 Euro pro Monat zur Verfügung steht, benötigen die Personen mehr als zwei Monate Zeit, um die Schulden bei den Telekommunikationsunternehmen zu tilgen. Fast ein ganzes Jahr wäre hingegen nötig, um alle Schulden zu begleichen. Diese Zeitrahmen ergeben sich, wenn davon ausgegangen wird, dass alle Einkünfte ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt würden. Dass junge Leute vermehrt durch Mobilfunkverträge in eine Schuldenfalle geraten, ist allerdings nicht neu. Bereits seit vielen Jahren können die Handyrechnungen von jungen Personen häufig nicht rechtzeitig bezahlt werden. Die offenen Rechnungen werden irgendwann an ein Inkassobüro übergeben. Die Forderungen sollten jedoch nicht aufgrund von Druck seitens des Inkassobüros einfach bezahlt, sondern genau geprüft werden.

Unterschiede zwischen Jung und Alt

Bezüglich der Gläubigerart zeigen sich gravierende Unterschiede zwischen Jung und Alt. Bei Personen ab 65 Jahren hatten lediglich 25,3 Prozent der Betroffenen Schulden bei Telekommunikationsunternehmen. In dieser Altersklasse sind Kreditinstitute mit 62,9 Prozent die häufigste Gläubigerart.

Die Überschuldungsstatistik des Bundesamtes

Für die Überschuldungsstatistik wertete das Bundesamt Daten von 559 der insgesamt 1450 Schuldenberatungsstellen in Deutschland aus. Die Daten von 136 000 Betroffenen wurden mit deren Einverständnis anonymisiert und bereitgestellt. Die vorliegenden Daten wurden dann auf die Grundgesamtheit aller Personen hochgerechnet, die bei einer Schuldenberatungsstelle Hilfe gesucht haben.

Schuldner unter 25 Jahren

Außer bei den Telekommunikationsunternehmen hatten junge Personen häufig Schulden bei öffentlichen Gläubigern wie zum Beispiel dem Finanzamt, bei Gewerbetreibenden oder bei Versandhändlern. Erst danach folgen Bank. Insgesamt verteilt sich die Gläubigerart bei Personen unter 25 Jahren wie folgt:

  • Telekommunikationsunternehmen: 64,9 Prozent
  • Öffentliche Gläubiger (z.B. Finanzamt): 53,6 Prozent
  • Gewerbetreibende: 42,4 Prozent
  • Versandhändler: 32,1 Prozent
  • Banken: 27,5 Prozent
  • Inkassobüros: 24,5 Prozent

1 Kommentar

  1. Es ist erschreckend, dass sogar Rentner ohne eigenes Zutun in die gestellte Schuldenfalle aus Schenkungen tappen können.
    Im vorliegenden Falle gab es eine Schenkung, welche vom Schenker wieder zurück gefordert werden mußte, weil der Schenker sonst nichts mehr zum Überleben gehabt hätte. Dies kann dazu führen, das Finanzmittel, welche in die Schenkung investiert wurden, nunmehr als Kredite darauf lasten.
    Der Beschenkte kann dann aufgrund mangelhaften Wissens des gierigen Erben (der sich jahrzehntelang nicht über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Erblassers kümmerte), auf hohe Pflichtteil-(Ergänzungs)-Leistungen verklagt werden.
    Obwohl dem Beschenkten in dem Fall die Ausgleichsansprüche seiner dem Erblasser gewährten Darlehn zustehen (und diese sogar die Pflichtteils-(Ergänzungs)-Leistungen um 200.000 EUR übersteigen), musste dieser Insolvenz anmelden, weil die liquiden Mittel zum derzeitigen Zeitpunkt fehlen, und er die Erbrechts-Prozeßkosten nicht noch zusätzlich bezahlen kann, und keiner von den hochgebildeten Rechtsanwälten / Insolvenzverwaltern / Richtern, ausser dem Wissen um die eigenen Honorar-Forderungen, dazu in der Lage sein will, die finanziellen Angelegenheiten tatsächlich zu verstehen.
    Vermutlich geht der Allein-Erbe von der Prämisse aus: Tue Unrecht, scheuen niemanden und lasse die Angelegenheit im Sande verlaufen, denn der Beschenkte kann sich jetzt nicht mehr wehren.
    Aber der Beschenkte kann auch ohne Vermögen zum Gegenschlag ausholen, und dass kann fürchterlich für den Allein-Erben enden. Denn der Volksmund sagt: Geschenkt ist geschenkt, zurückholen ist gestohlen. Und es gibt mindestens einen lachenden Dritten, der immer gerne kassiert, und der kassiert bei fast Allen ab.
    2019-07-18_Mit bestem Gruß Fesoj Namrevo

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