Vertragslaufzeiten – Bundestag beschließt gesetzliche Beschränkung

Vertragslaufzeiten – Bundestag beschließt gesetzliche Beschränkung

Im Frühjahr 2019 forderte die damalige Justizministerin Katarina Barley kürzere Vertragslaufzeiten, um Verbraucher besser vor möglichen Kostenfallen zu schützen. Von Seiten der Verbraucherschützer wurde der Vorschlag befürwortet. Nun ist es beschlossene Sache: heute Morgen hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass die Laufzeiten der Verträge für Handyverträge, Fitnessstudios, Streamingdienste und Co. gesetzlich beschränkt.

Welche Änderung bringt das neue Gesetz für die Vertragslaufzeit?

Das neue Gesetz sieht vor, dass entsprechende Verträge künftig im Regelfall nur noch ein Jahr laufen dürfen. Eine Laufzeit von maximal zwei Jahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich. Nämlich dann, wenn dem Verbraucher von dem Unternehmen ebenfalls ein Angebot über einen 1-Jahres-Vertrag gemacht wurde, der im monatlichen Durchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist. Lehnt der Verbraucher diesen Vertrag ab, ist der 2-Jahres-Vertrag zulässig. Festgeschrieben ist außerdem, dass ein Unternehmen in Zukunft dazu verpflichtet ist, seinen Kunden von sich aus auf die Möglichkeit einer Kündigung hinzuweisen. Dies gilt dann, wenn sich der Vertrag ansonsten um mehr als drei Monate verlängert. Auch bezüglich der Kündigungsfrist sieht das neue Gesetz Änderungen vor: diese beträgt dann nicht mehr die bisher üblichen drei Monate, sondern lediglich einen Monat. Damit Verbraucher ihre Verträge auch im Internet so einfach wie möglich kündigen können, muss dort künftig ein „Kündigungsbutton“ vorhanden sein.

Welche Vorteile ergeben sich für Verbraucher?

  • wird die Kündigungsfrist vergessen, verlängert sich der Vertrag nicht gleich um ein ganzes Jahr
  • vermeintliche Schnäppchen können nicht wie zuvor durch eine lange Vertragslaufzeit zu einer ungeahnten Kostenfalle werden
  • der Wechsel zu einem anderen Anbieter gestaltet sich schneller und flexibler
  • die Kündigung der Verträge wird erleichtert

„Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“, so Justizministerin Christine Lambrecht.

Welche weiteren Neuerungen wurden beschlossen?

Auch der unerlaubten Telefonwerbung (Cold Call) soll mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Obwohl diese auch bereits jetzt ausschließlich mit einer ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers erfolgen darf, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Fällen, in denen die Bundesnetzagentur Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Da sich einige Unternehmen nicht an die Vorschrift halten, besteht für diese nun die Pflicht, die Einwilligung des Verbrauchers sorgfältig zu dokumentieren und auf Nachfrage vorzulegen. Wird dies missachtet, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro. In einigen Fällen führte die Belästigung durch Telefonanrufe sogar zu untergeschobenen Verträgen.

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