
„Einbruchdiebstähle in Wohnungen und andere Gebäude sind seit Jahren ein Sicherheitsproblem (…). Sie führen zu einem abnehmenden Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung“, sagt Klaus Albers, Projektkoordinator der Polizeidirektion Osnabrück
Dieser Problematik wollen nun Forschende der Universität Bonn gemeinsam mit der Polizeidirektion Osnabrück sowie dem Karlsruher Institut für Technologie, kurz KIT, im Rahmen eines gemeinsamen Projektes „Forschung für die zivile Sicherheit“ entgegenwirken.
Was steckt hinter dem Projekt?
Das Vorgehen, WLAN-Router als Ersatz für Wachmänner einzusetzen, trägt den Namen „WACHMANN“, was für WLAN-basierte Aufzeichnung von Charakteristiken tatortnaher Mobiler Endgeräte zur Alarmierung und Nachverfolgung von Eigentumskriminalität steht. Insgesamt sollen innerhalb von zwei Jahren 560 000 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hierfür an die Universität Bonn fließen. Das Ziel ist es, die Einbruchskriminalität mit Hilfe von WLAN besser verfolgen zu können und somit die technischen Handlungsmöglichkeiten für Polizei und Bürger verbessern.
Weshalb Einbruchsdiebstähle schwer aufzuklären?
Die Aufklärungsquote bei Eigentumskriminalität ist konstant niedrig. Dies lässt sich zum einen auf die sehr organisierten Strukturen der Kriminellen zurückführen, die oft über eine grenzüberschreitende Mobilität verfügen und zum anderen auf die gute technische Ausstattung der Kriminellen. Um die Aufklärungsquote zu verbessern, fehlten bisher technische Ansätze zur Unterstützung der Polizeiarbeit.
Wie sollen WLAN-Router zum Einsatz kommen?
Das Projekt sieht eine technische Weiterentwicklung von WLAN-Routern vor, sodass Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, den Router zusätzlich auch zum Einbruchschutz einzusetzen. Hierfür sollen unbefugte Eindringlinge von diesem erkannt werden und anschließend ein automatischer Alarm ausgelöst werden. Denn WLAN-Router erfassen alle Mobilfunkgeräte wie zum Beispiel auch das Smartphone des Eindringlings und senden permanent dessen Position und Identität auch dann, wenn das Gerät gerade nicht im Einsatz ist. Die räumlichen Bereiche, die überwacht werden, sollen dabei von den Besitzern auch individuell festgelegt werden können. So besteht die Möglichkeit zu unterschiedlichen Alarmszenarien wie beispielsweise einer Benachrichtigung an das eigene Smartphone oder eine direkte Benachrichtigung der Polizei.
Pseudonymisierte Speicherung der MAC-Adresse
Die sogenannte MAC-Adresse repräsentiert die eindeutige Kennung einer Netzwerkschnittstelle, welche nun im Fall eines Verdachtes pseudonymisiert gespeichert werden soll. Ausschließlich unter bestimmten datenschutz- und anderen rechtlichen Voraussetzungen soll diese dann den Strafbehörden entschlüsselt bereitgestellt werden. Denn nicht jedes Gerät, welches dem Netz unbekannt ist, stellt einen Hinweis auf einen unbefugten Eindringling dar. Lediglich, wenn der Wohnungsinhaber nicht anwesend ist, erregen die Geräte, welche nicht autorisiert sind, einen Verdacht. Der Wohnungsinhaber wird dann beispielsweise auf seinem Smartphone gewarnt.
Nachverfolgung des Fluchtweges
Des Weiteren können WLAN-Netzwerke dazu beitragen, die Fluchtroute eines kriminellen Eindringlings zu verfolgen, indem das festgestellte Gerät an einem anderen Ort wiedergefunden wird (zum Beispiel durch WLAN-Hotspots im öffentlichen Bereich). Hierdurch wäre es den Strafverfolgungsbehörden auch möglich, die Strukturen innerhalb von einzelnen Täterbanden nachzuvollziehen. Die Grundrechtseingriffe sollen bei den WLAN-Routern als Wachmann-Ersatz auf das Mindestmaß beschränkt werden.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar