Studie – Ablenkung im Straßenverkehr erhöht das Risiko für einen Unfall

Studie – Ablenkung im Straßenverkehr erhöht das Risiko für einen Unfall

Im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Ablenkungen. Neben dem Telefonieren und Nachrichten schreiben, können auch andere Verkehrsteilnehmer oder Mitinsassen den Fahrer ablenken. Die Ablenkung spielt in Deutschland bei jedem vierten Verkehrsunfall eine Rolle. ADAC und ÖAMTC führten hierzu eine Studie in einem Fahrtechnikzentrum durch.

Welche Ergebnisse lieferte die Studie von ADAC und ÖAMTC?

Insgesamt 45 Teilnehmer fuhren jeweils drei Runden entweder mit einem Auto, einem Fahrrad oder einem E-Scooter auf der speziellen Teststrecke. Die erste runde wurde hierbei ohne Ablenkungen durchgeführt, während den Teilnehmern in den anderen beiden Runden verschiedene ablenkende Aufgaben gestellt wurden. Anschließend wurden die Unterschiede im Fahrverhalten analysiert. Hierzu zählte beispielsweise das Nehmen eines Taschentuchpäckchens aus dem Handschuhfach oder das Beantworten von WhatsApp-Nachrichten. Bei den ablenkenden Aufgaben gerieten die Teilnehmer teilweise für bis zu 4 Sekunden (entspricht 35 Meter) auf die Gegenfahrbahn. Und auch die Blicke wurden immer wieder für mehrere Sekunden von der Fahrbahn abgewendet, wodurch zum Teil 100 Meter ohne Blick auf das Verkehrsgeschehen zurückgelegt wurden. Als die Teilnehmer einen Straßennahmen in ein Navigationsgerät eingeben sollten und plötzlich ein Hindernis auftauchte, wären 87 Prozent von ihnen im Ernstfall mit 43 km/h aufgeprallt. „Nach Stand der Forschung machen ablenkende Tätigkeiten am Steuer rund ein Fünftel der Fahrzeit aus“, betont Christoph Lauterwasser vom Allianz Zentrum für Technik. Bei Rad- und E-Scooter-Fahrern konnte festgestellt werden, dass die ablenkenden Aufgaben die Geschwindigkeit der Fahrer häufig merklich reduzierte und es zu unsichereren Fahrweisen kam. Insbesondere Fahrer von E-Scootern mit Straßenzulassung können durch Ablenkung gefährliche Stürze riskieren.

Insbesondere junge Personen nutzen Smartphones während der Fahrt

Bei einer bundesweiten, repräsentativen Studie von Direktversicherung DA Direkt und infas quo, wurden insgesamt über 2 000 Autofahrer befragt. Hierbei fiel auf, dass nicht nur das Smartphone oder andere elektronische Geräte vom Fahren ablenken, sondern beispielsweise auch das Essen am Steuer oder das Hören von Musik und Podcasts. Die Studie zeigt außerdem, dass insbesondere junge Fahrer das Handy während der Fahrt nutzen. Eine intensive Nutzung wurde von einem Drittel der 18- bis 29-jährigen angegeben. Dennoch zeichnet sich ein leichter Abwärtstrend der Smartphone-Nutzung in dieser Altersgruppe ab. Im Jahr 2020 gaben noch 59 Prozent an, Textnachrichten während des Autofahrens zu verfassen – 2021 waren es 55 Prozent. Neben dem Telefonieren und Verfassen von Textnachrichten, ist auch das Fotografieren am Steuer nicht erlaubt. Während 2020 noch 45 Prozent der 18- bis 29-jährigen angaben, Fotos während der Fahr zu machen, waren es 2021 nur noch 36 Prozent.

Die Ergebnisse der Studie im Überblick

Die Teilnehmer der Studie gaben an, dass sie durch folgende Einflüsse während des Fahrens abgelenkt werden:

  • 66 Prozent: Diskussion mit Mitfahrenden
  • 62 Prozent: Hören von Musik, Podcasts oder Hörbüchern
  • 55 Prozent: schlechte Wetter- und Sichtverhältnisse
  • 53 Prozent: andere Verkehrsteilnehmer
  • 42 Prozent: Umleitungen und geänderte Straßenführung
  • 34 Prozent: Fahrradfahrer
  • 17 Prozent: Fußgänger
  • 10 Prozent: Navigationsgerät
  • 9 Prozent: häufiges Essen oder Trinken
  • 7 Prozent: Flirten
  • 7 Prozent: Öffentlicher Nahverkehr

„Selbst ein kurzer Moment der Ablenkung steigert das Unfallrisiko. Vielen ist das bewusst, andererseits ist Ablenkung ein stark unterschätztes Unfallrisiko“, so die Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?

Gemäß §23 Absatz 1a StVO ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt beim Telefonieren am Steuer noch die Gefährdung anderer hinzu, ist ein Bußgeld von 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot fällig. Noch teurer wird es bei einer Sachbeschädigung, die während des Telefonierens entsteht: 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ebenfalls einen Monat Fahrverbot. Ebenso ist das Schreiben oder Lesen von Textnachrichten und allgemein das Schauen in das Display verboten. Im Gesetz heißt es:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Auch Fahrradfahrer, die mit einem Handy in der Hand erwischt werden, droht ein Bußgeld von 55 Euro.

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