Verbraucherschutz – Einige Mobilfunkanbieter umgehen neue Kündigungsregeln

Verbraucherschutz – einige Mobilfunkanbieter umgehen neue Kündigungsregeln

Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetztes am 1. Dezember letzten Jahres, gehören verpasste Kündigungsfristen, die zu einer erheblichen Verlängerung der Vertragslaufzeit führen, eigentlich der Vergangenheit an. Die Süddeutsche Zeitung berichtet aktuell allerdings darüber, dass sich einige Mobilfunkanbieter nicht an die neuen Kündigungsregeln halten.

Was sieht das Telekommunikationsgesetz vor?

Das TKG untersagt, dass sich Mobilfunkverträge nach Ablauf ihrer Mindestlaufzeit automatisch um einen langen Zeitraum – beispielsweise ein weiteres Jahr -verlängern. Dem Verbraucher steht nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten, eine monatliche Kündigungsfrist zu. Diese Regel gilt auch für Verträge, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Das TKG sieht zudem vor, dass Verträge, die über eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hinausgehen, nicht erlaubt sind. Hierdurch wird der Verbraucherschutz enorm gestärkt, denn eine verpasste Kündigungsfrist führt nun nicht mehr dazu, dass der Verbraucher weiterhin für einen langen Zeitraum an den Anbieter gebunden ist.

Verstöße gegen die neuen Kündigungsregeln

Laut Verbraucherzentrale kam es allerdings bereits mehrfach in ganz Deutschland zu Fällen, in denen die Mobilfunkanbieter gegen das geltende Gesetz verstoßen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet beispielsweise von einem Kunden, dessen Verträge bei dem Anbieter Mobilcom-Debitel nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um ein ganzes Jahr verlängerten. Begründet wurde diese Verlängerung seitens des Mobilfunkanbieters damit, „dass bestehende Verträge von der Neuregelung ausgenommen seien“. Dies ist nicht richtig. Nachdem der Kunde mit rechtlichen Schritten drohte, wurden die Verträge beendet. Der Mobilfunkanbieter 1&1 musste auf Drängen von Verbraucherschützern bereits eine Unterlassungserklärung abgeben, in welcher er sich dazu verpflichtet, eine „Vertragsstrafe bei erneuten Verstößen zu zahlen“.

Wie begründen die Anbieter ihr Verhalten?

Die Mobilfunkanbieter sprechen von Umstellungsproblemen, die zu der Nichteinhaltung der neuen Kündigungsregeln führten. Laut Angaben von 1&1 sei es beispielsweise im Einzelfall bei den neuen Arbeitsabläufen zu Fehlern gekommen. Der Anbieter Mobilcom-Debitel kündigte mittlerweile an, seine Kundenbetreuung nachbessern zu wollen.

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