Verstoß gegen Unterlassungspflicht – Vodafone muss 41 000 Euro zahlen

Verstoß gegen Unterlassungspflicht – Vodafone muss 41 000 Euro zahlen

Aufgrund des mehrfachen Verstoßes gegen ein Gerichtsurteil vom 3. November 2020 (Aktenzeichen: 1 HK O 14157/19), hat die Verbraucherzentrale Hamburg ein Ordnungsgeld gegen die Vodafone Deutschland GmbH beantragt. Das Landgericht München hat das Ordnungsgeld in Höhe von 41 000 Euro nun verhängt.

Weshalb beantragte die Verbraucherzentrale das Ordnungsgeld?

Trotz einer gerichtlichen Unterlassungspflicht, bestätigte Vodafone weiterhin mehrfach Aufträge für Produkte, die der Kunde gar nicht bestellt hatte. Dadurch hat der Anbieter gegen ein Urteil des Münchner Landgerichts aus dem Jahr 2020 verstoßen. Konkret handelt es sich um unerwünschte Auftragsbestätigungen für die Produkte „Red Internet & Phone Cable“ und „Vodafone Sicherheitspaket“. In den vergangenen Monaten haben sich mehrere Verbraucher an die vzhh gewandt. Aufgrund mehrmaliger Missachtung der Unterlassungspflicht, beantragten die Verbraucherschützer daraufhin das Ordnungsgeld.

Was droht Vodafone bei weiteren Verstößen?

Insgesamt konnte die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen das Gerichtsurteil in neun Fällen nachweisen. Das Landgericht verhängte daraufhin für jeden der Verstöße ein Ordnungsgeld in Höhe von 3 000 beziehungsweise 5 000 Euro, sodass sich insgesamt eine Summe von 41 000 Euro ergibt. Sollte der Telefonanbieter weiterhin gegen die Unterlassungspflicht aus dem Jahr 2020 verstoßen, ist ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro möglich. Ferner droht der Vodafone Deutschland GmbH ebenfalls ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu einer viertel Million Euro, wenn sie gegen ein weiteres Unterlassungsurteil aus dem Jahr 2018 verstößt. Auch hier war dem Telefonanbieter bereits vom Landgericht München untersagt worden, Verbrauchern einen Vertragsabschluss über nicht bestellte Produkte zu bestätigen. Das nun verhängte Ordnungsgeld fließt in die Staatskasse.

„Immer wieder melden sich Betroffene bei uns, die gegen Rechnungen von Vodafone vorgehen müssen, für die es keine Vertragsgrundlage gibt. Wir werden alles daransetzen, dass Vodafone mit dieser Masche nicht durchkommt“, betont Julia Rehberger von der vzhh.

Die aktuellen Verstöße sind kein Einzelfall

Dass die Verbraucherschützerin von einer Masche des Telefonanbieters spricht, ist nicht verwunderlich. Denn immer wieder kommt es dazu, dass Vodafone seinen Kunden Verträge unterschiebt, die gar nicht gewollt sind. So wurde bereits per Gerichtsurteil beschlossen, dass ohne Bestellung keine Vertragsbestätigungen mehr für folgende Produkte ergehen dürfen:

  • Vodafone Giga TV App
  • Vodafone TV Connect
  • Vodafone Giga TV inklusive HD Premium Cable
  • Kabel Digital
  • Vodafone Cable Max 1000
  • Red Internet & Phone Cable
  • Vodafone Sicherheitspaket

Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet über Fälle, in denen eine ungewollte Vertragsbestätigung nach einem Telefonat mit der Kunden-Hotline des Anbieters eingingen. Und das, ohne, dass in dem Telefonat überhaupt über das entsprechende Produkt gesprochen wurde. Andere Kunden wurden per Telefon gefragt, ob sie einen Internetanschluss wünschen. Trotz einer deutlichen Verneinung erhielten sie dennoch wenig später einen Anruf für einen Termin der Installation des Internetanschlusses. In anderen Fällen ging der Bestellbestätigung von Vodafone keinerlei Kontakt zwischen den Betroffenen und dem Telefonanbieter voraus. Zudem kam es vor, dass unangekündigt Servicetechniker im Auftrag von Vodafone bei Kunden klingelten und anschließend eine E-Mail über eine erfolgreiche Bestellung eines Vodafone-Produkts im digitalen Briefkasten landete. Die vzhh berichtet außerdem von einem Vorfall, bei dem ein Kunde nach einer Kündigung und einem anschließenden Telefonat mit Vodafone, eine Auftragsbestätigung erhielt.

Wie sollten betroffene Verbraucher vorgehen?

Kunden, die ungewollte Vertrags- oder Bestellbestätigungen von Vodafone erhalten, können sich direkt an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Hierfür hat diese ein Beschwerdeformular bereitgestellt. Die Verbraucherschützer sind davon überzeugt: „Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden! Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch nicht alle Unternehmen halten sich daran.“ In den vergangenen Jahren sind die Verbraucherschützer bereits mehrfach erfolgreich gerichtlich gegen die Vodafone Deutschland GmbH vorgegangen.

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