
Mit der Verabschiedung der Ökodesign-Verordnung im Jahr 2008, senkte die Europäische Union erstmals den Stromverbrauch im Standby-Modus. Jetzt hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie beschlossen, durch die der Energieverbrauch im Wartebetrieb noch einmal deutlich reduziert werden soll.
Weshalb wird die Ökodesign-Verordnung überarbeitet?
Die neuen EU-Vorschriften sollen einerseits die Verbraucher entlasten, indem der Stromverbrauch und damit die Kosten gesenkt werden. Denn in den meisten Haushalten befinden sich viele verschiedene Elektrogeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher, Spielekonsolen, Stereoanlagen und Ähnliches. Die Senkung des Stromverbrauchs im Standby-Modus kann in der Gesamtsumme daher eine erhebliche Entlastung darstellen. Zum anderen steht auch der Umweltaspekt im Fokus. Zahlreiche Elektrogeräte verbrauchen sogar selbst im ausgeschalteten Zustand noch Strom, solange sie noch eingesteckt sind.
Was ist der Standby-Modus bei Elektrogeräten?
Der Standby-Modus bietet den Vorteil, dass das Gerät jederzeit ohne Wartezeit oder Vorbereitung wieder aktiviert werden kann. Es handelt sich also um einen Modus, in dem zwar keine Nutzfunktion des Geräts verfügbar ist, es allerdings sofort wieder in seinen aktiven Betriebszustand versetzt werden kann. Diese temporär deaktivierte Nutzfunktion verbraucht Strom. Denn die Schaltung der Steuersignale muss aktiviert bleiben, um den aktiven Betriebszustand ohne Wartezeit wieder herzustellen. Hierdurch wird auch im Standby-Modus eine bestimmte Menge an Strom verbraucht.
Was ändert sich durch die neue EU-Richtlinie?
Die Ökodesign-Verordnung wurde zuletzt vor zehn Jahren – im Jahr 2013 – aktualisiert. In der neuen überarbeiteten Version werden jetzt auch kleine Netzwerkgeräte, kabellose Lautsprecher, Modems, Wi-Fi-Router und mehr berücksichtigt. Insgesamt sind jährlich ca. 800 Millionen verkaufte Elektrogeräte von den EU-Richtlinien zum Stromverbrauch im Standby-Modus betroffen. In den neuen Ökodesign-Anforderungen vom 17. April 2023 heißt es unter anderem:
„Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung darf die Leistungsaufnahme der Geräte im Aus-Zustand 0,30 W nicht überschreiten.“
„Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 0,50 W nicht überschreiten.“
Erwartet wird eine Ersparnis von 1,36 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr und damit verbunden bis zum Jahr 2023 jährlich eine Ersparnis von insgesamt 530 Millionen Euro. „So gehen Klima- und Verbraucherschutz Hand in Hand“, betont die Vorsitzende des Binnenmarkt-Ausschusses im EU-Parlament und Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Nach der Veröffentlichung der EU-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union treten die Richtlinien nach 20 Tagen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird den Herstellern von entsprechenden Elektrogeräten dann eine Übergangszeit von insgesamt zwei Jahren gewährt. Innerhalb dieses Zeitraums müssen sie ihre Geräte nachrüsten. Nach zwei Jahren greift die EU-Verordnung dann vollumfänglich.
Weitere Informationen
Stromvergleich – Tarifrechner
Hinterlasse jetzt einen Kommentar