Stromanbieter – Bundesnetzagentur fordert Wechsel innerhalb von 24 Stunden

Stromanbieter – Bundesnetzagentur fordert Wechsel innerhalb von 24 Stunden

Die Bundesnetzagentur fordert, dass der Wechsel des Stromlieferanten in Zukunft innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein muss. Die neue Regelung, mit der EU-Vorgaben umgesetzt werden, soll ab dem 1. Januar 2026 gelten. Hierzu hat die BNetzA jetzt ein Festlegungsverfahren veröffentlicht.

Was soll sich beim Wechsel des Stromanbieters ändern?

Verbraucher mussten bisher eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Tagen akzeptieren, wenn sie ihren Stromanbieter wechseln. Die Bundesnetzagentur fordert nun, dass ein Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein muss. Hierdurch sollen Verbraucher im Rahmen der Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromanbieter beliefert werden können. Mit der neuen gesetzlichen Frist wird die EU-Richtlinie 2019/944 umgesetzt. Diese sieht unter anderem vor, dass innerhalb kürzester möglicher Zeit gewechselt werden kann.

„Zukünftig soll jeder den Stromlieferanten noch einfacher und schneller wechseln können. Der Wechsel soll nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.

Der technische Vorgang des Anbieterwechsels darf an Werktagen nicht länger als 24 Stunden in Anspruch nehmen. Für Stromkunden, bei denen der Anbieterwechsel nicht innerhalb dieser Frist vollzogen wurde, haben gemäß §20a des Energiewirtschaftsgesetzes einen Schadensanspruch.

Welche weiteren neuen Regelungen sollen gelten?

Neben der gesetzlich festgelegten Frist von 24 Stunden, sollen die Stromanbieter und Netzbetreiber ab Anfang 2026 auch dazu verpflichtet sein, Verbraucher in regelmäßigen Abständen über die Einzelheiten ihrer Netzanschlusssituation zu informieren. Hierzu zählen neben allen wichtigen Informationen auch preisbeeinflussende Faktoren. Hierdurch soll der Anbieterwechsel ebenfalls erleichtert werden. Die Bundesnetzagentur gibt an, dass durch die Automatisierung und Standardisierung des Lieferantenwechsels personelle Ressourcen der Stromanbieter entlastet und Effizienzgewinne erzielt werden können. Die Netzbetreiber haben bis zum 1. April 2025 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Hierdurch soll ein störungsfreier Start der neuen gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden. Die beteiligten Unternehmen haben bis zum 20. April dieses Jahres die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Festlegungsverfahren abzugeben.

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