Urteil – Widerspruch per Mail mit eingescannter Unterschrift ist ungültig

Urteil – Widerspruch per Mail mit eingescannter Unterschrift ist ungültig

Um gegen einen Bescheid ausstehender Rundfunkbeträge vorzugehen, wollte eine Person Widerspruch erheben. Hierfür fügte sie den unterschriebenen Widerspruch als Datei in einer E-Mail an. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied (Aktenzeichen: 3 K 1110/23), dass dies nicht ordnungsgemäß und der Widerspruch damit ungültig ist.

Wie kam es zu dem Streit vor Gericht?

Das VG Hamburg musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die E-Mail mit eingescannter Unterschrift form- und fristgerecht ist. Der Kläger hatte sich auf diesem Weg gegen die Bezahlung der ausstehenden Beträge zur Wehr setzen wollen. Hierzu sendete er den unterschriebenen Widerspruch per E-Mail. Die Beklagte druckte diesen anschließend aus und nahm ihn zur Akte. Doch das VG lehnte den Widerspruch des Klägers bereits aus Formgründen ab. Damit steht fest: Ein unterschriebener Widerspruch, der als Datei per E-Mail versendet wird, ist nicht ordnungsgemäß.

Wie hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung begründet?

Der vom Kläger erhobene Widerspruch stellt keine ordnungsgemäße Form gemäß §70 Abs. 1 Satz 1 VwGO dar. Dort ist festgelegt, dass die Erhebung in schriftlicher oder elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen muss. Damit ein Widerspruch gültig ist, müssen demnach nicht nur vorgeschriebene Fristen, sondern auch Formvorschriften eingehalten werden. Diese beiden Punkte sind die Zulässigkeitsvoraussetzung. Eine Voraussetzung für eine schriftliche Widerspruchserhebung ist die handschriftliche Unterschrift. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Ebenso wurde die Formschrift nicht eingehalten, da „die Gewähr des richtigen Absenders nicht, jedenfalls nicht ohne Weiteres, erkennbar ist (…)“, heißt es im Urteil. Demnach ist es nicht möglich, durch eine einfache E-Mail mit angehängter Datei einen formgerechten Widerspruch zu erheben. Darüber, wann die Erhebung auf elektronischem Weg gültig ist, ist in §3a VwVfG festgeschrieben. Ebenso gilt die angehängte Datei nicht als Widerspruchserhebung, gleichwohl die Beklagte diese ausdruckte. Auch dies erfüllt laut des Gerichts nicht die Anforderungen an die Schriftform.

„Eine Übermittlung des Widerspruchs in der Form einer an eine einfache E-Mail angehängten Datei wahrt die Schriftform nicht, auch wenn diese eine eingescannte Unterschrift erkennen lässt. […] ein elektronisches Dokument [genügt] nur dann der elektronischen Form, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder über einen (…) genannten Übermittlungsweg übermittelt wird.“

1 Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]