Urteile des EuGH – Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Urteile des EuGH - Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Die Tech-Giganten Google und Apple haben in jüngster Zeit erhebliche Niederlagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erlitten. Der EuGH bestätigte sowohl eine erhebliche Geldbuße gegen Google als auch eine hohe Steuernachzahlungspflicht für Apple. Die Urteile haben weitreichende Folgen für die beiden Unternehmen und verdeutlichen die strengen Regelungen der Europäischen Union zum Wettbewerb und zur Steuervermeidung.

Milliarden-Strafe gegen Google wegen Machtmissbrauch

Google muss 2,4 Milliarden Euro zahlen
Der EuGH bestätigte kürzlich eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google (Aktenzeichen C-48/22 P). Der Vorwurf: Der Tech-Riese habe seine marktbeherrschende Stellung im Internet missbraucht, indem er seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen der Google-Suche bevorzugte. Die Strafe wurde bereits 2017 von der EU-Kommission verhängt.

Hintergrund des Streits

  • Unlautere Bevorzugung: Google stellte die Ergebnisse seines Preisvergleichsdienstes auf den obersten Plätzen der Suchergebnisse dar, während konkurrierende Dienste weiter unten angezeigt wurden.
  • Diskriminierung der Konkurrenz: Dies führte dazu, dass Nutzer häufiger auf Googles eigene Ergebnisse klickten, was die Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter verschlechterte.
  • Rechtsmittel erfolglos: Sowohl Google als auch sein Mutterkonzern Alphabet versuchten erfolglos, das Urteil vor dem Gericht der EU und dem EuGH anzufechten.

Apple muss Steuern in Milliardenhöhe nachzahlen

13 Milliarden Euro Nachzahlung wegen rechtswidriger Steuervergünstigungen

Auch Apple musste vor dem EuGH eine Niederlage einstecken. Das Gericht bestätigte den Beschluss der EU-Kommission (Aktenzeichen C-465/20 P), dass Irland dem Konzern von 1991 bis 2014 unrechtmäßig Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Milliarden Euro gewährt hatte.

Details des Steuerstreits

  • Steuererleichterungen in Irland: Die EU-Kommission stellte fest, dass diese Steuervergünstigungen eine rechtswidrige Beihilfe darstellten.
  • Ersteinstanzliches Urteil aufgehoben: Ein ursprüngliches Urteil des Gerichts der Europäischen Union, das die Rückforderung aufhob, wurde nun vom EuGH gekippt.
  • Doppelte Besteuerung: Apple argumentierte, dass die Gewinne seiner irischen Tochterfirmen in den USA versteuert werden sollten, und drohte mit weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen.

Jahrelanger Streit um Steuerdeals in EU-Staaten

Weitere mögliche Strafen für Apple
Apple sieht sich neben der aktuellen Steuernachzahlung auch anderen laufenden Verfahren gegenüber. Die EU-Kommission überwacht strikt, dass der Wettbewerb innerhalb der EU nicht durch nationale Steuervergünstigungen verzerrt wird. Besonders Irland und Luxemburg stehen immer wieder in der Kritik wegen ihrer Steuerdeals mit großen multinationalen Unternehmen.

Die Urteile des EuGH unterstreichen die Entschlossenheit der EU, gegen unfaire Wettbewerbspraktiken und rechtswidrige Steuervergünstigungen vorzugehen. Die Folgen für Google und Apple könnten weitreichend sein, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf ihre Geschäftsstrategien in Europa.

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