Fake-Immobilien – So nutzen Kriminelle die große Wohnungsnot aus

Fake-Immobilien – so nutzen Kriminelle die große Wohnungsnot aus

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aktuell vor einer betrügerischen Masche mit Fake-Immobilienanzeigen. Doch anstatt ihre Traumwohnung zu bekommen, wird den Betroffenen stattdessen nur das Geld aus der Tasche gezogen.

Was steckt hinter der Betrugsmasche?

Eigentlich klingen die Immobilienangebote bereits von Beginn an zu gut, um wirklich wahr zu sein. Insbesondere bei der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Dennoch sind viele Menschen so dringend auf Wohnungssuche, dass sie sich in einem ersten Schritt vermutlich an jeden Strohhalm klammern und jedes Angebot zunächst in Betracht ziehen. Doch hinter den Inseraten für die vermeintliche Traumwohnung stecken Kriminelle. Diese sind ausschließlich daran interessiert, von ihren potenziellen Opfern Geld zu erbeuten. Bei der Betrugsmasche werden verschiedene Vorgehensweisen von den Betrügern eingesetzt, um das einzige Ziel zu erreichen: sich selbst zu bereichern. Laut Verbraucherzentrale unter anderem der Trick mit der Vorkasse, bei welchem um eine Kaution für den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung gebeten wird. Denn dem Wohnungssuchenden wird vorgegaukelt, dass sich der Eigentümer im Ausland befindet und daher nicht vor Ort teilnehmen kann. Wer darauf eingeht, erhält jedoch weder den Wohnungsschlüssel noch jemals wieder eine Antwort von dem vermeintlichen Vermieter. Allerdings kommt es in einigen Fällen auch dazu, dass die Wohnungssuchenden tatsächlich einen Schlüssel zusenden. Doch selbst dann ist laut den Verbraucherschützern noch Vorsicht geboten. In diesem Fall kann der Suchende auf den Nachnahmekosten für das Versenden des Schlüssels sitzen bleiben.

Welche weiteren Maschen sind im Umlauf?

Teilweise geht der Betrug sogar so weit, dass die Mietwohnung vermeintlich sogar angeboten wird, ohne, dass zuvor jemals eine Besichtigung stattgefunden hat. Oder dass tatsächlich eine Immobilie besichtigt wird. Doch selbst dann, kommt es immer wieder dazu, dass die Kriminellen bereits vor Abschluss des Mietvertrags eine Kaution verlangen und anschließend nicht mehr erreichbar sind. In diesem Punkt weist die Verbraucherzentrale deutlich darauf hin, dass eine Mietkaution immer erst dann fällig ist, sobald das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll. Dies ist immer erst nach Abschluss des Vertrags. In anderen Szenarien setzen die Kriminellen besonders auf die enorme Wohnungsnot und verlangen Geld von den Interessenten, um überhaupt erst in eine engere Auswahl für die vermeintliche Mietwohnung zu gelangen. Hellhörig sollten Verbraucher außerdem werden, wenn nach einer Kopie des Personalausweises per Mail-Anhang gefragt wird. Zudem sind Phishing-Mails im Umlauf, um an die persönlichen Daten von Wohnungssuchenden zu gelangen.

Wie können sich Verbraucher vor der Betrugsmasche schützen?

Auch wenn die Dringlichkeit einer neuen Bleibe groß ist, sollten Verbraucher genau hinschauen. Oftmals klingen die betrügerischen Inserate bereits zu gut, um wirklich echt zu sein. Gelockt wird mit besonders vielen Zimmern, einer Top-Lage und günstigen Preisen. Hier sollte man hellhörig werden. Um in einem ersten Schritt einschätzen zu können, ob es sich um ein wirklich seriöses Inserat handeln kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich vor der Wohnungssuche über den örtlichen Mietpreisspiegel zu informieren. Zudem gilt, dass niemals im Vorfeld Geld überwiesen werden sollte. Weder als vermeintliche Kaution für einen Schlüssel noch für die Wohnung selbst. Dies gilt insbesondere, solange die Immobilie noch gar nicht besichtigt wurde. Denn vielleicht existiert diese gar nicht. Anhaltspunkte für einen Betrug können zudem eine schlechte Rechtschreibung, Anfragen auf Englisch, aber auch besonders ansprechende Fotos sein. Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist, kann die Bilder der Immobilie bei der umgekehrten Bildersuche von Google überprüfen. Auch bei der Überprüfung des Inserat-Textes kann eine Suchmaschine aufdecken, ob dieser einfach kopiert wurde. Die Verbraucherschützer weisen außerdem darauf hin, dass auch fehlende Angaben misstrauisch machen sollten. Wie immer gilt auch hier: grundsätzlich sollten keine Dateianhänge in E-Mails geöffnet werden, deren Seriosität nicht sichergestellt werden kann. Wurde bereits Geld überwiesen, sollte die Bank sowie die Polizei informiert werden. Um andere Verbraucher zu warnen, sollten entsprechende Betrugsfälle auch immer dem betroffenen Immobilienportal gemeldet werden.

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