
Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs haben sowohl das Wohnungsunternehmen LEG Wohnen NRW aus Düsseldorf als auch der Telekommunikationsanbieter NetCologne versucht, ihre Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung in bestehenden Kabel-TV-Verträgen zu halten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat diese Praxis als rechtswidrig eingestuft und beide Unternehmen erfolgreich abgemahnt.
Rechtswidriges Vorgehen gestoppt
LEG Wohnen und NetCologne informierten die betroffenen Mieter unabhängig voneinander über das Ende des Nebenkostenprivilegs und kündigten gleichzeitig an, dass die Mieter automatisch einen TV-Einzelnutzungsvertrag erhalten würden. Diese Vorgehensweise wurde von der Verbraucherzentrale NRW als unzulässig erklärt. „Mit diesen untergeschobenen Verträgen ist jetzt Schluss“, so Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Er betonte, dass der Wegfall des Nebenkostenprivilegs den Verbrauchern ermöglichen sollte, selbst zu entscheiden, ob und wie sie TV-Angebote nutzen möchten. Ein Vertragsabschluss darf daher nur mit der aktiven Zustimmung der Verbraucher erfolgen.
Gezahlte Beiträge zurückfordern
Infolge der Abmahnung haben beide Unternehmen zugesichert, die betroffenen Mieter erneut zu kontaktieren und ihre ausdrückliche Zustimmung für den TV-Vertrag einzuholen. Kunden, die bereits Zahlungen geleistet haben, beispielsweise durch ein bestehendes Lastschriftmandat, sollten das Geld aktiv zurückfordern. NetCologne hat außerdem versichert, dass eine eigenständige Rückzahlung erfolgen wird, sofern keine rückwirkende Zustimmung zum Vertrag erteilt wird.
Hintergrund: Das Ende des Nebenkostenprivilegs
Bis zum 01. Juli 2024 konnten die Kosten für TV-Kabelanschlüsse von den Wohnungseigentümern über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, unabhängig davon, ob der Anschluss genutzt wurde. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben die Mieter nun die freie Wahl, wie sie ihren TV-Empfang gestalten möchten. Wer weiterhin den Kabelanschluss nutzen möchte, muss einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Andere Optionen, wie der Empfang über Satellit, Streaming-Dienste oder den Verzicht auf TV-Dienste, stehen den Mietern ebenfalls offen. Der Wegfall dieser Zwangsverträge ermöglicht vielen Mietern, monatliche Kosten zu sparen.
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