Cyberkriminalität – Razzien gegen Online-Gruppierung „New World Order“

Cyberkriminalität – Razzien gegen Online-Gruppierung „New World Order“

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. In insgesamt sechs Bundesländern führte das BKA in Kooperation mit den Polizeibehörden der jeweiligen Länder Razzien gegen eine Gruppierung durch, die sich digital zusammengeschlossen hat. Der Vorwurf des systematischen Cybermobbings steht im Raum – zehn Personen wurden festgenommen.

Was steckt hinter der Online-Gruppierung?

„New World Order“, ist ein ausschließlich digitaler Zusammenschluss verschiedener Personen und als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Gruppierung treibt ihr Unwesen in der Online-Welt und verfolgt dabei das Ziel, die ausgewählten Opfer zu demütigen und sogar zur Aufgabe ihrer Online-Präsenz zu treiben. Denn bei den Opfern handelt es sich um Personen, die insbesondere in der Streamer-Szene aktiv sind. Dabei stehen vorwiegend häufig Menschen im Fokus der „New World Order“, die vulnerabel (verwundbar) oder kognitiv beeinträchtigt (Schwierigkeiten mit Denkprozessen) sind. Um die Betroffenen zu verhöhnen, beleidigen und sogar zu bedrohen, schließen sich die potenziellen Täter online zu einer Gruppe zusammen. Das Vorgehen ist perfide und beschränkt sich nicht alleine darauf, beleidigende Kommentare in den Streams der Opfer zu verfassen. Die potenziellen Täter gehen noch viel weiter: unter anderem werden Einsatzkräfte durch Notrufmissbrauch in die Wohnungen der Opfer gelockt. Oftmals so geplant, dass während des Eintreffens gerade ein Livestream stattfindet. Dieses Vorgehen wird als „Swatting“ bezeichnet. Um möglichst großen Schaden anzurichten, versucht die Gruppierung außerdem an private Informationen zu gelangen, um diese anschließend für jeden sichtbar zu veröffentlichen.

Was wird den festgenommenen Personen vorgeworfen?

Neben dem Vorwurf des systematischen Cybermobbings und Cyberstalkings, wird den jetzt festgenommenen Personen auch die Beteiligung als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung, mit dem Zweck, Straftaten zu begehen, vorgeworfen. Weiterhin steht der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzenden Inhalten im Raum. An den Ermittlungen beteiligt war neben dem Bundeskriminalamt auch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Bei den Durchsuchungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen war obendrein die jeweilige Polizei des Bundeslandes beteiligt. Die Razzien, bei denen zehn Personen festgenommen wurden, fanden am gestrigen Tag in den frühen Morgenstunden statt. Die Ermittler stellten mehrere Speichermedien und elektronische Geräte sicher.

„Online begangene Straftaten bleiben nicht folgenlos, denn Täter haben jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung zu rechnen, insbesondere, wenn besonders vulnerable oder schutzbedürftige Personen ins Visier genommen werden“, heißt es unter anderem in der Pressemitteilung des Bundeskriminalamts.

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