Schluss mit der Cookie-Flut? – Das sieht die neue Verordnung vor

Schluss mit der Cookie-Flut? – das sieht die neue Verordnung vor

Mit einer neuen Verordnung sollen die digitale Selbstbestimmung sowie der Datenschutz der Nutzer digitaler Dienste gestärkt werden. Der Bundestag stimmte jetzt für die neue Regelung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung, die künftig eine Alternative zu den sogenannten „Cookie-Bannern“ bieten und damit der Eindämmung der regelrechten Cookie-Flut dienen soll. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Was sieht die neue Verordnung vor?

In Zukunft sollen Nutzer ein Werkzeug an die Hand bekommen, mit welchem sie Tracking und Cookies in der digitalen Welt besser managen können. Die Neuerung soll es ermöglichen, die Entscheidung dauerhaft zu hinterlegen. Dadurch muss ein User nicht immer wieder neu in die Verwendung von Cookies seine Zustimmung erteilen. Bislang muss beim Besuch einer Website immer wieder neu eingewilligt werden, weshalb eine regelrechte Cookie-Flut während des Surfens entstanden ist. Dies soll sich künftig ändern, da die Dienste-Anbieter die vom Nutzer getroffene Entscheidung hinterlegen können. Dafür sollen „anerkannte Dienste“ verwendet werden, die vom Bundesdatenschutzbeauftragten nach Vorlage eines Sicherheitskonzepts als solche eingestuft werden. Da die Webserver durch die „anerkannten Dienste“ den User wiedererkennen, ist eine erneute Einwilligung nicht notwendig. Die neue Verordnung sieht vor, dass der Nutzer zwischen einer erteilten und nicht erteilten Einwilligung wählen kann. Entsprechende Entscheidung soll dann „bis zum Widerruf, wenn sich aus dem Kontext oder den Erwartungen der Parteien nichts anderes ergibt“ gültig sein. Durch den Einsatz der „anerkannten Dienste“ soll es zudem möglich sein, die vom Nutzer getroffene Entscheidung zu jedem Zeitpunkt überprüfen und nachvollziehen zu können, wodurch für diesen mehr Transparenz geschaffen werden soll.

„Wir schaffen den Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen“, sagt Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing.

Für die Anbieter der digitalen Dienste könnte sich aus der Verordnung auf Grundlage des § 26 Abs. 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) der Vorteil ergeben, dass seine Webseite dann nicht mehr durch ein Cookie-Banner gestört wird.

Welche Kritik gibt es an der Neuerung?

Die neue Regelung, mit der die Cookie-Flut endlich eingedämmt werden soll, ist für Betreiber von Websites allerdings nicht verpflichtend. Das bedeutet, dass sie der neuen Verordnung nicht folgen müssen und weiterhin immer wieder um Einwilligung bitten können. Und zwar so oft sie wollen. Weiterhin kritisiert unter anderem der vzbv, dass die Betreiber zudem nicht in die Pflicht genommen werden, die vom Nutzer getroffene Entscheidung überhaupt zu akzeptieren. Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann der digitale Dienst beliebig oft erneut um Einwilligung bitten. Trotz dieser Kritik wird an der neuen Verordnung festgehalten. Ob die Freiwilligkeit, auf die jetzt gesetzt wird, wirklich ausreicht, soll dann nach zwei Jahren überprüft werden.

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