Ü-85-Regelung – Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Ü-85-Regelung – Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Haustürgeschäfte sind vorwiegend in der Telekommunikations- und Energiebranche ein beliebtes und noch weitverbreitetes Vertriebsmodell. Problematisch an diesen sogenannten Außenraumgeschäften ist, dass Verbraucher häufig vorschnell unterschreiben. Einem Münchner Rentner wurde allerdings die Unterzeichnung eines Vertrags aufgrund seines Alters bei einem solchen Haustürgeschäft verwehrt.

Was war geschehen?

„[…] Wenn sie über 85 sind, darf ich leider keinen Vertrag mit ihnen abschließen“, das sind die Worte, die ein Rentner aus München von einem Telekom-Vertreter zu hören bekommt.

Der 85-jährige Witwer aus München verbringt gerne und viel Zeit im Internet und nutzt soziale Netzwerke wie Instagram oder Videoplattformen wie YouTube. Ebenso hat er große Freude daran, Dokumentationen und anderes zu streamen. Bislang stehen ihm hierfür nur 80 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload zur Verfügung – die Freude war daher besonders groß, als in seiner Straße Glasfaserleitungen verlegt wurden und diese einen Zugang zu schnellerem Internet in greifbare Nähe rückten. Doch als ein Telekom-Vertreter den fertigen Vertrag für den Telekom-Kunden für einen Tarifwechsel bereit zum Unterzeichnen auf den Tisch legte, kam plötzlich die große Enttäuschung. Denn nach Bekanntwerden des Alters klärte der Vertreter den Münchner Senior darüber auf, dass kein Vertrag geschlossen werden kann. Der Vorgesetzte bestätigte die Regelung und machte noch einmal deutlich, dass der Tarifwechsel aufgrund des Alters nicht möglich sei. Die Empörung bei dem rüstigen Rentner war besonders groß, da seine Nachbarn den Glasfaservertrag erhalten haben: „Ich bin technikbegeistert. Ich weiß, was schnelles Internet ist“, so der 85-Jährige.

Was steckt hinter der Ü-85-Regelung der Telekom?

Vorwiegend für ältere Personen ist die digitale Teilhabe wichtig, um weiterhin soziale Kontakte pflegen und den Alltag abwechslungsreich gestalten zu können. Daher scheint es zunächst kaum wirklich wahr sein zu können, dass ihnen aufgrund ihres Alters ein Tarifwechsel verwehrt wird. Die Telekom begründet das Vorgehen allerdings damit, dass die Senioren durch die Ü-85-Regelung geschützt werden sollen. Denn „oftmals wird Telefon-Anbietern vorgeworfen, ältere Menschen an der Haustür zu überrumpeln. Das macht die Telekom ausdrücklich nicht.“ Ältere Personen sollen durch diese Regelung also nicht diskriminiert, sondern vor vorschnellen Entscheidungen bewahrt werden. Diese Regelung gilt nach Angaben des Bonner Unternehmens sowohl für Tarifwechsel als auch für Neuverträge und hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun. Dass ab einem bestimmten Alter kein Vertrag mehr abgeschlossen werden kann, gilt jedoch nur für das Haustürgeschäft bei der Telekom. In einem Telekom-Laden oder über die kostenfreie Hotline können auch die Senioren entsprechende Verträge abschließen – das wurde dem Witwer von dem Vertreter allerdings nicht mitgeteilt. Nachdem er zunächst im Glauben zurückgelassen wurde, aufgrund seines Alters das Glasfasernetz nicht nutzen zu können, ist er nach dieser Information sehr erfreut: „Na wunderbar! Ich gehe noch diese Woche los, den Glasfaseranschluss beantragen, das muss einfach sein.“

Worauf sollte grundsätzlich bei Haustürgeschäften geachtet werden?

Haustürgeschäfte sind legal. Doch nicht alle Anbieter sind seriös und nicht alle Angebote sind fair. Immer wieder werden Leistungen bei diesen Geschäften zu überzogenen Preisen angeboten, oder die Leistung wird im Nachhinein nicht vollständig erfüllt. Daher sollten Verbraucher stets wachsam sein, da die Gefahr besteht, vorschnell etwas zu unterschreiben. In vielen Fällen werden die Betroffenen an der Tür regelrecht überrumpelt und es wird nicht selten mit vermeintlichen Schnäppchen und Sonderangeboten gelockt, die nicht mehr lange gültig sind – weshalb sofort zugeschlagen werden sollte. Es kommt zudem immer wieder vor, dass es keine Rechnungen gibt und die Produkte oder Dienstleistungen direkt bar bezahlt werden sollen. Verbraucher sollten daher nicht vorschnell entscheiden und sich nicht unter Druck setzen lassen. Zunächst sollte man sich die Zeit nehmen, um sich ausführlich über das Unternehmen und das Produkt zu informieren und mit anderen Angeboten zu vergleichen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften besteht. Wird der Verbraucher von dem Vertreter über dieses Widerrufsrecht nicht aufgeklärt, verlängert sich die Frist sogar auf 12 Monate und 14 Tage. Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterbrief für einen entsprechenden Widerruf von Haustürgeschäften bereit.

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