Urteil gegen Primacall – Vorschnelle Vertragsverlängerungen nicht zulässig

Urteil gegen Primacall - Vorschnelle Vertragsverlängerungen nicht zulässig

Die Verbraucherzentrale NRW hat einen wichtigen Erfolg gegen die Praxis vorschneller Vertragsverlängerungen erzielt. Das Kammergericht (KG) Berlin erklärte die von Primacall angebotenen Vertragsverlängerungen, die mit einem finanziellen Anreiz beworben wurden, für rechtswidrig. Das Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher:innen und setzt ein klares Signal gegen die Umgehung gesetzlicher Regelungen im Telekommunikationsbereich.

Hintergrund: Umstrittene Vertragsverlängerungen

Kund:innen von Primacall erhielten wenige Tage nach Vertragsabschluss ein Angebot, ihren Vertrag um weitere 24 Monate nach dem eigentlichen Vertragsende zu verlängern – verbunden mit einer Prämie von 20 Euro. Wer dem Angebot zustimmte, war an eine Gesamtlaufzeit weit über die gesetzlich zulässigen 24 Monate gebunden. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen klaren Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), das die anfängliche Mindestvertragslaufzeit auf maximal 24 Monate begrenzt.

„Die gesetzliche Begrenzung der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit dient dem Schutz der Verbraucher:innen. Primacall wollte mit einem Angebot über einen zusätzlichen Gutschein die gesetzliche Regelung umgehen“, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Das Kammergericht Berlin folgte dieser Auffassung und gab der Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.

Klarstellung des Begriffs „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“

Das Urteil bezieht sich auf die Auslegung des Begriffs „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und des Kammergerichts Berlin umfasst dieser nicht nur die Laufzeit des ersten Vertrags, sondern auch alle durch Vertragsverlängerungen hinzugefügten Laufzeiten. Diese Sichtweise wurde bereits zuvor durch ein Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2022 – 20 U 71/21) bestätigt. Das aktuelle Urteil des KG Berlin untermauert diese Rechtsauffassung.

Noch kein rechtskräftiges Urteil

Die Prima Holding hat Revision gegen das Urteil eingelegt, sodass der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden wird. Bis dahin bleibt das Urteil des Kammergerichts nicht rechtskräftig. Dennoch stärkt es die Position der Verbraucher:innen und schafft mehr Klarheit hinsichtlich der zulässigen Vertragslaufzeiten.

Tipps der Verbraucherzentrale: Verlängerungen prüfen

Die Verbraucherzentrale NRW rät Verbraucher:innen, bei Vertragsverlängerungen die Konditionen genau zu prüfen. Auch wenn Anbieter mit Prämien oder Cashback werben, sollten Kund:innen abwägen, ob der verlängerte Vertrag weiterhin die besten Bedingungen bietet. Häufig ist eine Kündigungsvormerkung eine lohnende Option, da Anbieter in der Regel bessere Rückgewinnungsangebote unterbreiten.

„Verbraucher:innen sollten bei Vertragsverlängerungen stets kritisch bleiben und Alternativen in Betracht ziehen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sie die für sie besten Konditionen erhalten“, betont Schuldzinski.

Update 15.07.2025

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (III ZR 61/24) das Urteil des Kammergerichts bestätigt. „Anbieter dürfen Verbraucher durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit einer Laufzeit von über 24 Monaten bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten.“

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]