
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen wichtigen Erfolg gegen die Praxis vorschneller Vertragsverlängerungen erzielt. Das Kammergericht (KG) Berlin erklärte die von Primacall angebotenen Vertragsverlängerungen, die mit einem finanziellen Anreiz beworben wurden, für rechtswidrig. Das Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher:innen und setzt ein klares Signal gegen die Umgehung gesetzlicher Regelungen im Telekommunikationsbereich.
Hintergrund: Umstrittene Vertragsverlängerungen
Kund:innen von Primacall erhielten wenige Tage nach Vertragsabschluss ein Angebot, ihren Vertrag um weitere 24 Monate nach dem eigentlichen Vertragsende zu verlängern – verbunden mit einer Prämie von 20 Euro. Wer dem Angebot zustimmte, war an eine Gesamtlaufzeit weit über die gesetzlich zulässigen 24 Monate gebunden. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen klaren Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), das die anfängliche Mindestvertragslaufzeit auf maximal 24 Monate begrenzt.
„Die gesetzliche Begrenzung der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit dient dem Schutz der Verbraucher:innen. Primacall wollte mit einem Angebot über einen zusätzlichen Gutschein die gesetzliche Regelung umgehen“, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Das Kammergericht Berlin folgte dieser Auffassung und gab der Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.
Klarstellung des Begriffs „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“
Das Urteil bezieht sich auf die Auslegung des Begriffs „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und des Kammergerichts Berlin umfasst dieser nicht nur die Laufzeit des ersten Vertrags, sondern auch alle durch Vertragsverlängerungen hinzugefügten Laufzeiten. Diese Sichtweise wurde bereits zuvor durch ein Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2022 – 20 U 71/21) bestätigt. Das aktuelle Urteil des KG Berlin untermauert diese Rechtsauffassung.
Noch kein rechtskräftiges Urteil
Die Prima Holding hat Revision gegen das Urteil eingelegt, sodass der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden wird. Bis dahin bleibt das Urteil des Kammergerichts nicht rechtskräftig. Dennoch stärkt es die Position der Verbraucher:innen und schafft mehr Klarheit hinsichtlich der zulässigen Vertragslaufzeiten.
Tipps der Verbraucherzentrale: Verlängerungen prüfen
Die Verbraucherzentrale NRW rät Verbraucher:innen, bei Vertragsverlängerungen die Konditionen genau zu prüfen. Auch wenn Anbieter mit Prämien oder Cashback werben, sollten Kund:innen abwägen, ob der verlängerte Vertrag weiterhin die besten Bedingungen bietet. Häufig ist eine Kündigungsvormerkung eine lohnende Option, da Anbieter in der Regel bessere Rückgewinnungsangebote unterbreiten.
„Verbraucher:innen sollten bei Vertragsverlängerungen stets kritisch bleiben und Alternativen in Betracht ziehen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sie die für sie besten Konditionen erhalten“, betont Schuldzinski.
Update 15.07.2025
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (III ZR 61/24) das Urteil des Kammergerichts bestätigt. „Anbieter dürfen Verbraucher durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit einer Laufzeit von über 24 Monaten bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten.“
Hinterlasse jetzt einen Kommentar