BGH-Urteil – Unwirksame AGB-Klausel bei Papierformularen mit Internetlink

BGH - Unwirksame AGB-Klausel bei Papierformularen mit Internetlink
Bildquelle: Bundesgerichtshof, Stephan Baumann

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit dem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 59/24) entschieden, dass die 1N Telecom ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam über eine bloße Internetadresse in einem Papierformular einbeziehen kann. Die Revision des Unternehmens wurde zurückgewiesen.

Hintergrund

1N Telecom verschickte im Jahr 2023 massenhaft Werbeschreiben per Post. Diese enthielten ein Antragsformular, in dem es hieß: „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Das Vorgehen ist nicht neu: Das Unternehmen ist in der Vergangenheit vielfach durch fragwürdige Geschäftspraktiken aufgefallen. Zahlreiche Verbraucher berichteten, sie hätten die 1N Telecom aufgrund der Namensähnlichkeit mit der Deutschen Telekom für den bekannten Marktführer gehalten – und erst dadurch ungewollt einen Vertrag abgeschlossen.

Vorinstanz

Das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Urteil vom 25.04.2024, Az. I-20 UKl 1/24 sah in der AGB-Klausel einen unzumutbaren „Medienbruch“, da Kunden für ein Papierverfahren ins Internet wechseln müssten.

Entscheidung des BGH

Die Karlsruher Richter des III. Zivilsenat des BGH bestätigte die Vorinstanz, wenn auch mit anderer Begründung. Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

„Für die Vertragspartner der Beklagten ist weder vor noch nach Vertragsschluss vorhersehbar, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen haben.“

Durch die dynamische Verweisung könne 1N Telecom einseitig und ohne Grenzen Änderungen der Vertragsbedingungen vornehmen. Da die Klausel nicht festlege, welche konkrete AGB-Version gilt, und dem Anbieter ein uneingeschränktes Recht einräume, die Bedingungen zu ändern, würden Verbraucher unangemessen benachteiligt.

Bedeutung

Mit diesem Grundsatzurteil wird der Verbraucherschutz im Bereich der Geschäftsbedingungen spürbar gestärkt. Es macht deutlich, dass AGB klar, transparent und in einer bestimmten Fassung vorliegen müssen. Ein bloßer Verweis auf eine Internetadresse reicht bei Verträgen in Papierform nicht aus. Damit setzt der BGH auch ein Signal gegen Anbieter, die wie 1N Telecom immer wieder durch aggressive Methoden und die bewusste Ausnutzung von Namensähnlichkeiten zu bekannten Marktführern in die Kritik geraten sind.

1N Telecom im Fokus der Kritik

  • Verwechslungsgefahr: Viele Verbraucher hielten 1N Telecom aufgrund der Namensähnlichkeit für die Deutsche Telekom.
  • Ungewollte Verträge: Kunden gaben an, erst im Nachhinein bemerkt zu haben, dass sie einen Anschluss bei 1N Telecom bestellt hatten.
  • Abmahnungen & Verfahren: Verbraucherverbände und Wettbewerbsbehörden haben das Unternehmen wiederholt wegen irreführender Geschäftspraktiken ins Visier genommen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Passwortmanager im BSI-Check – wie sicher sind die digitalen Tresore?

Passwortmanager im BSI-Check

Wie sicher sind die digitalen Tresore?

Zehn Passwortmanager wurden vom BSI untersucht. Dabei konnten Sicherheitsmängel festgestellt werden. Trotz Verbesserungsbedarf empfiehlt die Behörde die Nutzung. Hersteller sollten künftig transparenter werden, um Vertrauen und Sicherheit zu stärken. […]

Dezember-Update für Windows 11 – User erhalten 16 neue Funktionen

Dezember-Update für Windows 11

User erhalten 16 neue Funktionen

Microsoft liefert mit seinem Update im Dezember für Windows 11 eine breite Palette neuer Features. So dürfen sich User auf eine komfortablere Verwaltung verbundener Geräte, einen verbesserten Dunkelmodus sowie neue KI-Features freuen. […]

Enkeltrick-Masche – Netzwerk mit 3.500 Rufnummern abgeschaltet

Enkeltrick-Masche

Netzwerk mit 3.500 Rufnummern abgeschaltet

Ein europaweites Netzwerk von über 3.500 Betrugsrufnummern ist zerschlagen – ein bedeutender Schlag gegen Enkeltrick-Banden, falsche Polizeibeamte und Cybertrading-Betrüger. Die Operation Herakles zeigt, wie moderne Strafverfolgung Täter dort trifft, wo es weh tut: bei ihrer Infrastruktur. […]

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da – das bietet das neue Flaggschiff

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da

Das bietet das neue Flaggschiff

Xiaomi hat sein neuestes Flaggschiff auf den Markt gebracht. Das POCO F8 Ultra bietet ein Triple-Kamera-System, einen neuen Hochleistungsprozessor, zahlreiche KI-Funktionen und einen starken Akku. Insgesamt bietet das Smartphone ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. […]

Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]