Wichtige neue Gesetze ab Juni – Das müssen Verbraucher jetzt wissen

Wichtige neue Gesetze ab Juni – das müssen Verbraucher jetzt wissen

Der kommende Monatswechsel bringt einige wichtige Veränderungen mit sich. Von manchen der gesetzlichen Neuerungen sind Verbraucher unmittelbar betroffen. So wird beispielsweise beim Stromanbieterwechsel der Verbraucherschutz durch eine neue Frist gestärkt, die digitale Teilhabe aller Menschen wird durch ein neues Gesetz gefördert und die Schutzfristen nach Fehlgeburten werden endlich geändert.

Welche Neuerungen sind ab Juni 2025 gültig?

24-Stunden-Frist beim Stromanbieterwechsel
Der Juni bringt eine Vereinfachung des Stromanbieterwechsels für Verbraucher. Ab dem 6. Juni muss der Anbieterwechsel beim Strom an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Durch die gesetzliche Vorgabe soll zum einen der Verbraucherschutz gestärkt und zum anderen der Wettbewerb gefördert werden. Verbraucher, die von der neuen 24-Stunden-Frist profitieren wollen, benötigen hierfür lediglich die sogenannte MaLo-ID. Mit der elfstelligen Identifikationsnummer zur Hand kann der Wechselprozess ab dann einfach und schnell in die Wege geleitet werden. Dabei sollten Verbraucher aber berücksichtigen, dass sich an der Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragslaufzeitende nichts ändert. Diese Kündigungsfrist ist auch weiterhin gültig.

Stärkung der digitalen Barrierefreiheit
Neue gesetzliche Auflagen für die Barrierefreiheit treten am 28. Juni dieses Jahres in Kraft. Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, sollen Menschen mit Behinderungen digitale Produkte sowie die Dienstleistungen in Zukunft auch ohne Erschwernis oder gar fremde Hilfe nutzen können. Die digitale Teilhabe aller Menschen in Deutschland wird durch das neue Gesetz erheblich gestärkt. Denn unter anderem müssen dann Websites barrierefrei gestaltet werden, in denen größere und kontrastreichere Schrift verwendet wird. Von den neuen gesetzlichen Vorgaben betroffen sind dabei nicht nur Smartphones und Tablets, sondern auch Check-in-Automaten, Fahrausweis-Automaten, Geldautomaten und vieles mehr.

Neues EU-Label für mehr Nachhaltigkeit
Verpflichtend ab dem 20. Juni 2025 ist ein neues EU-Label, das die Nachhaltigkeit stärken soll. Zudem wird durch die neue Richtlinie die Langlebigkeit der Geräte wie Smartphones, Tablets und Co. gesteigert. Von der Pflicht des sogenannten European Product Registry for Energy Labels sind alle Geräte betroffen, die in der EU verkauft werden. Verbraucher können anhand des Labels dann wichtige Informationen wie die Reparierbarkeit, die Energieeffizienzklasse oder die Akkuleistung herausfinden.

Sicherheitsprüfung für Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen
Wer ein Wohnmobil oder Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage besitzt, muss dieses bis spätestens zum 19. Juni 2025 einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Die Gasprüfung soll für eine Reduzierung von Unfällen durch defekte Gasanlagen sorgen. Nach der Sicherheitsprüfung ist eine anschließende Kontrolle durch einen Sachverständigen im Zweijahresrhythmus verpflichtend.

Welche wichtige Änderung tritt noch im Juni in Kraft?

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den gesetzlichen Mutterschutz. Pro Jahr erleiden mehr als 15 Prozent aller Schwangeren weltweit eine Fehlgeburt. Dies ist nicht nur für den Körper eine enorme Belastung, sondern auch für die Psyche. Die seelischen Folgen können unter anderem Depressionen, Schuldgefühle und Einsamkeit sein. Trotz der teils erheblichen Folgen für die werdenden Eltern ist das Thema bis heute eher tabu. Die seelischen Auswirkungen durch die Fehlgeburt sind nur schwer sichtbar. Bislang galt der gesetzliche Mutterschutz in Deutschland erst bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche. In der Realität bedeutet das, dass Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, bereits am nächsten Tag wieder arbeiten müssen oder sich krankschreiben lassen müssen. Am 1. Juni dieses Jahres ändert sich nun endlich etwas. Ab dann gelten in Deutschland neue Schutzfristen:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen gesetzlicher Mutterschutz
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen gesetzlicher Mutterschutz
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen gesetzlicher Mutterschutz

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