
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie sorgt hierzulande dafür, dass die Verbraucherrechte weiter gestärkt werden. Ab dem 6. Juni dieses Jahres muss der Wechsel des Stromanbieters an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Damit soll zum einen der Wettbewerb gestärkt und zum anderen Verbrauchern ein schnellerer Anbieterwechsel ermöglicht werden.
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?
Mit dem Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24h wird eine Vorgabe aus dem Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt. Die entsprechende EU-Richtlinie wird dadurch in deutsches Recht umgesetzt. Denn die Europäische Union fordert, dass spätestens ab 2026 ein Stromanbieterwechsel-Prozess innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Verbraucher teilweise noch bis zu acht Werktage warten, bis der Wechsel ihres Stromanbieters erfolgt ist. Dies ist der EU deutlich zu langsam. Die ab dem 6. Juni greifende 24-Stunden-Frist bezieht sich dabei auf den technischen Prozess der Umstellung von dem alten auf den neuen Stromanbieter. Gleichzeitig entfällt durch die neue Regelung der aktuell noch mögliche rückwirkende Stromanbieterwechsel. Momentan können Verbraucher innerhalb der ersten sechs Wochen nach ihrem Einzug in eine neue Wohnung einen Stromanbieterwechsel rückwirkend vollziehen. Sobald die neue Richtlinie greift, ist es dann nur noch möglich, einen in der Zukunft gelegenen An- und Abmeldetermin zu wählen.
Wie kann der schnelle Stromanbieterwechsel vollzogen werden?
Um den schnellen Wechselprozess dann in Anspruch zu nehmen, benötigen Verbraucher die sogenannte MaLo-ID. Dabei handelt es sich um die Marktlokationsidentifikationsnummer, die im Jahr 2018 eingeführt wurde. Sie löste damals die bisherige Zählpunktbezeichnung ab. Die MaLo-ID ist elfstellig und befindet sich auf der Stromabrechnung des Verbrauchers. Mit der Nummer wird der Ort identifiziert, an denen die Energie verbraucht wird und darf nicht geändert werden. Mithilfe der MaLo-ID können die Anbieter den schnellen Umstieg vornehmen. Denn sie erlaubt die genaue Zuordnung von Abnahmestelle und Zählernummer. Dadurch wird die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten und Messstellenbetreibern erheblich vereinfacht. Selbst bei einem Zählerwechsel bleibt die Nummer gleich.
Worauf müssen Verbraucher in Zukunft achten?
Obwohl die Zeitspanne, innerhalb derer der Anbieterwechsel vollzogen werden muss, dann deutlich kürzer ist, gelten weiterhin die regulären Kündigungsfristen. Dies ist für Verbraucher wichtig zu wissen. Auf die Kündigungsfrist muss demnach auch nach dem 6. Juni dieses Jahres noch genau geachtet werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Da die MaLo-ID ausreicht, um den Wechselprozess in Gang zu setzen, sollten Verbraucher darauf achten, dass diese nicht in fremde Hände gerät. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in diesem Zusammenhang auch vor vermeintlichen Anrufen von den Energieversorgern. Da der rückwirkende Wechsel entfällt, müssen Verbraucher dann auch beachten, dass sie ihren Ein- oder Auszug aus einer Wohnung frühzeitig melden müssen. Zudem muss am Tag des Ein- oder Auszuges der Zählerstand an den Versorger übermittelt werden. Der Zählerstand sollte in einem Übergabeprotokoll sowie fotografisch festgehalten werden. Das bedeutet auch, dass sich Verbraucher mit ihrem Vor- oder Nachmieter besprechen müssen. Wird der Vertrag nicht frühzeitig geändert, läuft er auf dem Zähler weiter. Die Verbraucherzentrale warnt außerdem vor Haustürgeschäften, bei denen Verbraucher zu Verträgen unter Druck gesetzt werden. Dies könnte jetzt insbesondere ausgenutzt werden, da der Wechsel jetzt innerhalb von 24h erfolgt. Allerdings gilt für Haustürgeschäfte immer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
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