Urteil - Schmerzensgeld bei unerwünschtem Telefonbucheintrag

Urteil

Schmerzensgeld bei unerwünschtem Telefonbucheintrag

Ein Kunde der T-Com hatte bei der Beantragung seines Telefonanschlusses schriftlich geäußert, dass er keinen Telefonbucheintrag wünscht. Das Unternehmen hatte jedoch seine private Rufnummer und Adresse veröffentlicht. Das OLG Thüringen entschied, dass dem Kunden ein Schmerzensgeld zusteht. […]

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