Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Spaßbieter
eBay Urteilpauschale Spaßbieterklausel unwirksamEine in einem eBay-Angebot genannte pauschale Spaßbieterklausel mit Vertragsstrafe bei Rücktritt vom Kauf ist rechtlich unwirksam. Darüber hinaus sei nach Meinung der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 22 U 205/14) kein Spaßbieter, wer triftige Gründe für den Rücktritt habe. Zudem sei der Käufer zunächst zu mahnen. […] UrteilVertragsstrafe für Spaßbieter bei eBayDurch eine Klausel, die Spaßbieter vor einer Vertragsstrafe warnt, können im schlimmsten Fall Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Das Amtsgericht Bremen hat die Wirksamkeit einer solchen Klausel bestätigt und damit eBay-Verkäufer die Möglichkeit gegeben, sich gegen Spaßbieter durchzusetzen. […] | Über Spaßbieter |
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