eBay Urteil – pauschale Spaßbieterklausel unwirksam

eBay Urteil Spaßbieterklausel

Bei Auktionen auf eBay kommt es immer wieder zum Rücktritt vom Kauf. Meistens gehen Anbieter damit verärgert, aber letztlich kulant um. Anders im vorliegenden Fall. Ein Anbieter versteigerte einen Pkw. Dabei nutzte er eine Klausel, die u. a. besagte: „Keine Nachverhandlung, Spaßbieter zahlen 20 % des KP (= Kaufpreises)“. Der Pkw wurde regulär versteigert. Der Höchstbietende stellte beim Abholen des Wagens jedoch Mängel fest. Daher wollte er vom Kauf zurücktreten. Der Verkäufer forderte daraufhin die Vertragsstrafe von 20 Prozent des Kaufpreises. Es kam zur Gerichtsverhandlung. Nachdem das Landgericht Frankfurt die Klage abwies, zog der Verkäufer vor das Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung.

Richter sahen kein Spaßgebot

Die Richter fällten am 12. Mai 2016 ihr rechtskräftiges Urteil (Az.: 22 U 205/14). Darin stellten Sie drei wichtige Details für zukünftige Auktionen auf eBay fest.

Zum einen stellt eine pauschale Vertragsstrafe (Spaßbieterklausel) eine überraschende bzw. mehrdeutige Klausel gemäß § 305c (2) Bürgerliches Gesetzbuch dar. Dieser Absatz besagt: „Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.“ Da keine näheren Erläuterungen festgeschrieben wurden, was genau ein Spaßgebot ist, und auch keine einheitliche Rechtsprechung existiere, sei dieser Punkt strittig und gehe damit zulasten den Verkäufers.

Diese Feststellung wird durch den zweiten Leitsatz manifestiert, der die Bezeichnung „Spaßgebot“ ausschließt, wenn der Bieter rechtlich anerkannte Gründe vorträgt, vom Kauf zurücktreten zu wollen. Das war hier der Fall. Zwar sei der vom Käufer angeführte gegenüber dem Angebot zu hohe Kilometerstand wegen einer zu geringen Abweichung nicht als Mangel feststellbar. Allerdings sei das Fahrzeug mit „fehlerfrei“ und „TÜV/HU neu“ beschrieben, ohne auf im HU-Bericht angeführte Mängel hinzuweisen. Diese Abweichung sahen die Richter ohne Beurteilung der Sachlage als nachvollziehbaren Grund für einen Rücktrittswunsch an.

Trotzt alles stellten die Richter fest, sei ein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Da sich der Käufer aber unabhängig von seinem Rücktrittswunsch nicht in Verzug befand, wäre eine Vertragsstrafe unbegründet. Denn der Verkäufer hatte ihn mahnen und die Vertragsstrafe ankündigen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Mehr Informationen

Weitere Urteile zum Thema eBay und Online-Auktionen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]