eBay Urteil Spaßbieterklausel

eBay Urteil

pauschale Spaßbieterklausel unwirksam

Eine in einem eBay-Angebot genannte pauschale Spaßbieterklausel mit Vertragsstrafe bei Rücktritt vom Kauf ist rechtlich unwirksam. Darüber hinaus sei nach Meinung der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 22 U 205/14) kein Spaßbieter, wer triftige Gründe für den Rücktritt habe. Zudem sei der Käufer zunächst zu mahnen. […]

Urteil - Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay

Urteil

Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay

Durch eine Klausel, die Spaßbieter vor einer Vertragsstrafe warnt, können im schlimmsten Fall Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Das Amtsgericht Bremen hat die Wirksamkeit einer solchen Klausel bestätigt und damit eBay-Verkäufer die Möglichkeit gegeben, sich gegen Spaßbieter durchzusetzen. […]

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