Verbraucherschützer warnen – Abofallen bei Fake-Streamingdiensten

Verbraucherschützer warnen – Abofallen bei Fake-Streamingdiensten

Immer mehr Verbraucher sind auf der Suche nach günstigen oder sogar kostenfreien Portalen, auf denen Serien und Filme gestreamt werden können. Cyberkriminelle machen sich dies zu Nutzen und locken die meist ahnungslosen Verbraucher in teure Abofallen.

Die Masche der falschen Streamingdienste

Vermeintliche Streaming-Portale locken Verbraucher mit vermeintlich kostenfreien fünftägigen Probeabonnements. Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, wird sowohl eine E-Mailadresse als auch eine Telefonnummer verlangt. Sobald die Anmeldung jedoch abgeschlossen ist, erhält der Verbraucher keinen Zugriff auf Serien oder Filme. In einigen Fällen wird nach der Anmeldung sogar eine Fehlermeldung angezeigt. Dies ist besonders tückisch, denn dadurch werden viele Nutzer in dem Glauben gelassen, dass ihre Anmeldung fehlgeschlagen ist. Aus diesem Grund kümmert sich der Verbraucher auch nach der vermeintlich kostenfreien Probezeit von fünf Tagen nicht darum, das Abonnement zu kündigen. Verbraucherschützern ist es bereits gelungen mehr als 2 000 solcher falschen Streaming-Portal aufzudecken. Die Namen der bisher bekannten gefälschten Portale wurden in einer Liste auf der Website der Verbraucherzentrale veröffentlicht. Um Glaubwürdigkeit zu suggerieren, werden in den meisten Fällen Namen verwendet, die eine große Ähnlichkeit zu bekannten Streamingdiensten aufweisen. So sind in vielen Namen Wörter wie „flix“, „play“ oder „stream“ enthalten. Die vermeintlichen Streamingdienste unterscheiden sich lediglich in ihrem Namen und ihrer URL, sehen jedoch nahezu identisch aus.

Es folgen aggressive Zahlungsaufforderungen

Die Verbraucher, die im Glauben gelassen wurden, dass die Anmeldung fehlgeschlagen sei, erleben spätestens nach Ablauf der ersten fünf Tage ein böses Erwachen. Denn dann werden ihnen aggressive Zahlungsaufforderungen per Mail zugestellt. In den Mails werden die Verbraucher dazu aufgefordert, die Kosten für ein gesamtes Jahresabo für den vermeintlichen Streamingdienst zu bezahlen. Laut den Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich dabei um Summen in Höhe von 144 bis 359 Euro.

YouTube Videos geben falsche Auskunft

Daraufhin versuchen viele Verbraucher im Internet herauszufinden, ob sie den Zahlungsaufforderungen wirklich nachkommen müssen. Dabei besteht die Gefahr bereits in die nächste Falle der Cyberkriminellen zu tappen, denn die Fake-Streamingdienste haben diesen Schritt der Verbraucher bereits berücksichtigt. So kursieren auf YouTube zahlreiche Videos von vermeintlichen Anwälten, die behaupten, dass die Streaming-Portale im Recht seien und der Verbraucher der Zahlungsaufforderung nachkommen müsse. Die Verbraucherschützer geben an, dass daraufhin insbesondere Minderjährige Nutzer den Zahlungsaufforderungen nachkommen.

Das richtige Verhalten bei Rechnungen von Fake-Streamingdiensten

Verbraucher, die eine Zahlungsaufforderung der vermeintlichen Streaming-Portale per Mail erhalten, sollten dieser auf keinen Fall nachkommen. Auch durch aggressive Schreiben sollte man sich nicht dazu drängen lassen, Geld zu bezahlen und stattdessen eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Verbraucher, bei denen Unklarheit darüber besteht, ob die Zahlungsaufforderung des Portals berechtigt ist, können sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet eine individuelle Beratung an. Hilfreich ist es, vor Abschluss eines vermeintlich kostenfreien Probeabonnements, den Namen des Streaming-Portals mit Hilfe einer Suchmaschine zu überprüfen. In vielen Fällen befinden sich bereits Hinweise im Netz darüber, ob es sich um einen Fake-Streamingdienst handelt.

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