Urteil des BGH – Werbung mit Markennamen für Konkurrenzprodukt in Onlineshop

Urteil des BGH

Der Inhaber einer Wortmarke für ein Sportgerät klagte gegen den Betreiber eines Online-Shops. Der hatte ein ähnliches Sportgerät in seinem Portal angeboten. Unter Eingabe des Markennamens des Klägers in die interne Suchmaschine des Shops des Beklagten diverse Ergebnisse aus, unter anderem auch das alternative Produkt, aber nicht das Originalprodukt. Auf der Produktseite war ebenfalls der Markenname zu finden und auch bei der Eingabe des Markennamens in die Suchmaschine Google tauchte ein Link zu dem Konkurrenzprodukt in dem Onlineshop an zweiter Stelle der Suchergebnisse, direkt nach dem Link zu der Webseite des Markeninhabers auf.

Der Inhaber des Markennamens sah den Internetauftritt des Beklagten und die Google-Suchergebnisse als eine Verletzung seines Markenrechts und wettbewerbswidrig an. Er verlangte, dass der Beklagte den Markennamen nicht mehr zur Bewerbung eines Konkurrenzprodukts auf seinen Internetseiten verwendet. Der Begriff sei als Herkunftshinweis verwendet worden, verteidigte sich der Inhaber des Onlineshops.

Der Onlineshop darf den Markennamen nicht mehr auf seinen Internetseiten nutzen, um die alternativen Produkte zu bewerben. Auch muss er dafür sorgen, dass er bei einer Eingabe des Markennamens unter den Google Suchergebnissen nicht mehr zu finden ist. Google wertet die Inhalte der Internetseiten für die Erstellung des Indexes aus, das sei allgemein bekannt. Für die Inhalte seiner Webseite sei der Betreiber verantwortlich.

Der Suchmaschinenbetreiber Google erlaubt auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktz. C-236/08) bald auch in Deutschland, mit dem Dienst Google AdWords Markennamen als Keywords (suchmaschinenrelevante Stichworte) für die Bewerbung von Konkurrenzprodukte zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des BGH zu beachten.

Bundesgerichtshof (BGH), Aktz. I ZR 51/08 vom 04.08.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobiles Internet in Deutschland – Telekom liefert die beste Leistung

Mobiles Internet in Deutschland

Telekom liefert die beste Leistung

Aktuelle nPerf-Messungen verdeutlichen den intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Auf Basis von mehr als 95 000 Tests wurden die Leistungen von der Telekom, Vodafone und O2 verglichen. Das 5G-Netz wurde speziell angeschaut. […]

Neues High-End-Smartphone – das steckt hinter dem Motorola Signature

Neues High-End-Smartphone

Das steckt hinter dem Motorola Signature

Vor wenigen Tagen wurde das Motorola Signature vorgestellt. Es ist das erste echte High-End-Smartphone des Herstellers seit vielen Jahren. Das Signature zeichnet sich durch ein edles Pantone-Design, eine lange Akkulaufzeit und einen exklusiven Concierge-Service aus. […]

Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]