Easy-Money-Tarif – Gericht spricht Telefónica-Kunden 225 000 Euro zu

Easy-Money-Tarif – Gericht spricht Telefónica-Kunden 225 000 Euro zu

Das Oberlandesgericht München (Az.: 8 U 178/19) hat einem Telefónica-Kunden 225 000 Euro zugesprochen. Der Mann hatte ein Angebot, das eigentlich als Werbegang gedacht war, wortwörtlich genommen und dadurch ein enormes Handyguthaben angehäuft.

Wodurch kam das hohe Handyguthaben zustande?

Das Telekommunikationsunternehmen hatte im Rahmen seiner „Easy-Money-Kampagne“ eine Prepaid-Karte angeboten, bei der jedem Kunden pro Gesprächsminute zwei Cent gutgeschrieben wurden. Ein Mann hatte das Angebot des „leicht verdienten Geldes“ wortwörtlich genommen und sich dieses Werbeversprechen zu Nutzen gemacht. Insgesamt erwarb er 508 solcher Prepaid-Karten und entwickelte daraus ein lukratives Geschäftsmodell. Mithilfe von Wahlwiederholungs-Apps rief er sich selbst ständig auf diesen Karten an. Hierdurch konnte er ein kleines Vermögen anhäufen.

Telefónica verweigerte die Auszahlung

Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen in einem ersten Schritt die 508 Prepaid-Karten des Mannes sperren lassen. In weiteren Schritten wurden sowohl die Verträge gekündigt als auch die Auszahlung des angehäuften Guthabens verweigert. Diese Maßnahmen begründete das Telekommunikationsunternehmen damit, dass der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen Treu und Glauben verstoßen habe. Im konkreten Fall beziehe sich der Verstoß gegen Treu und Glauben darauf, dass die Gutschrift in Höhe von zwei Cent pro Anruf nicht dazu gedacht war, sich mithilfe einer App tausendfach selbst anzurufen. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht.

Die Entscheidung des OLG München

Der Rechtsstreit zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsunternehmen führte über zwei Gerichtsinstanzen (Vorinstanz Landgericht München I). Das Oberlandgericht München hat dem Mann nun recht gegeben und Telefónica zu einer Zahlung von 225 000 Euro verpflichtet. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Prepaid-Karten an und wies eine Schadenersatzforderung des Kunden ab. Lediglich die angehäufte Gutschrift müsse dem Mann ausbezahlt werden, wobei das OLG auf die „mögliche missbräuchliche Nutzung des Klägers“ hinwies, die in diesem Fall jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht von dem Gericht zu beurteilen gewesen sei.

Die Prepaid-Karten werden hoch gehandelt

Ursprünglich hatte der Kunde eine Summe in Höhe von über 300 000 Euro von Telefónica gefordert. Dies begründete er damit, dass seine 508 Karten wegen der hohen Gebrauchtpreise einen Wert von insgesamt 100 000 Euro hätten. Obwohl der „Easy-Money-Tarif“ von Telefónica mittlerweile längst aus dem Angebot genommen wurde, werden die entsprechenden SIM-Karten immer noch heiß gehandelt. Die Karten können auf Ebay ab 500 Euro aufwärts gekauft werden.

2 Kommentare

  1. Meine Einschätzung :
    Der 1999 übereingekommene Vertrag besteht zeitlich unbegrenzt und muß vom Rechtsnachfolger in diesem Tarif weitergeführt werden. Auch prepaid ist ein Vertrag!
    Nach dem gerichtlich gekippten Versuch den Tarif zu kündigen, werden jetzt als 2. Versuch die Nummern gekündigt.
    Eine einstweilige Verfügung bei der Staatsanwaltschaft bis zur gerichtlichen Entscheidung wäre der richtige Schritt. Bei sim Karten, die ab 500 e gehandelt werden…
    🙂

  2. Ich habe 1999 selbst siesen vertrag abgeschlossen. Jetzt will telefonica mir die Nummer sperren, obwohl ich nur in Maßen geld „verdiene“ (z. Z. 36 € ) und jährlich zur Verlängerung Banküberweisung mache.
    Ist das rechtlich zulässig?
    (Es geht natürlich um einen zu erzwingenden tarifwechsel)

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra – das sind die neuen Modelle

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra

Das sind die neuen Modelle

Mit dem Galaxy Z Fold 8, dem Fold 8 Ultra und dem Galaxy Z Flip 8 stellt Samsung seine neue Foldable-Generation vor. Im Fokus stehen leichtere Gehäuse, leistungsstarke Hardware, verbesserte Kameras und zahlreiche neue Funktionen. […]

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]