Easy-Money-Tarif – Gericht spricht Telefónica-Kunden 225 000 Euro zu

Easy-Money-Tarif – Gericht spricht Telefónica-Kunden 225 000 Euro zu

Das Oberlandesgericht München hat einem Telefónica-Kunden 225 000 Euro zugesprochen. Der Mann hatte ein Angebot, das eigentlich als Werbegang gedacht war, wortwörtlich genommen und dadurch ein enormes Handyguthaben angehäuft.

Wodurch kam das hohe Handyguthaben zustande?

Das Telekommunikationsunternehmen hatte im Rahmen seiner „Easy-Money-Kampagne“ eine Prepaid-Karte angeboten, bei der jedem Kunden pro Gesprächsminute zwei Cent gutgeschrieben wurden. Ein Mann hatte das Angebot des „leicht verdienten Geldes“ wortwörtlich genommen und sich dieses Werbeversprechen zu Nutzen gemacht. Insgesamt erwarb er 508 solcher Prepaid-Karten und entwickelte daraus ein lukratives Geschäftsmodell. Mit Hilfe von Wahlwiederholungs-Apps rief er sich selbst ständig auf diesen Karten an. Hierdurch konnte er ein kleines Vermögen anhäufen.

Telefónica verweigerte die Auszahlung

Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen in einem ersten Schritt die 508 Prepaid-Karten des Mannes sperren lassen. In weiteren Schritten wurden sowohl die Verträge gekündigt als auch die Auszahlung des angehäuften Guthabens verweigert. Diese Maßnahmen begründete das Telekommunikationsunternehmen damit, dass der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen Treu und Glauben verstoßen habe. Im konkreten Fall beziehe sich der Verstoß gegen Treu und Glauben darauf, dass die Gutschrift in Höhe von zwei Cent pro Anruf nicht dazu gedacht war, sich mit Hilfe einer App tausendfach selbst anzurufen. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht.

Die Entscheidung des OLG München

Der Rechtsstreit zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsunternehmen führte über zwei Gerichtsinstanzen. Das Oberlandgericht München hat dem Mann nun Recht gegeben und Telefónica zu einer Zahlung von 225 000 Euro verpflichtet. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Prepaid-Karten an und wies eine Schadenersatzforderung des Kunden ab. Lediglich die angehäufte Gutschrift müsse dem Mann ausbezahlt werden, wobei das OLG auf die „mögliche missbräuchliche Nutzung des Klägers“ hinwies, die in diesem Fall jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht von dem Gericht zu beurteilen gewesen sei.

Die Prepaid-Karten werden hoch gehandelt

Ursprünglich hatte der Kunde eine Summe in Höhe von über 300 000 Euro von Telefónica gefordert. Dies begründete er damit, dass seine 508 Karten wegen der hohen Gebrauchtpreise einen Wert von insgesamt 100 000 Euro hätten. Obwohl der „Easy-Money-Tarif“ von Telefónica mittlerweile längst aus dem Angebot genommen wurde, werden die entsprechenden SIM-Karten immer noch heiß gehandelt. Die Karten können auf Ebay ab 500 Euro aufwärts gekauft werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]