
Das Oberlandesgericht München hat einem Telefónica-Kunden 225 000 Euro zugesprochen. Der Mann hatte ein Angebot, das eigentlich als Werbegang gedacht war, wortwörtlich genommen und dadurch ein enormes Handyguthaben angehäuft.
Wodurch kam das hohe Handyguthaben zustande?
Das Telekommunikationsunternehmen hatte im Rahmen seiner „Easy-Money-Kampagne“ eine Prepaid-Karte angeboten, bei der jedem Kunden pro Gesprächsminute zwei Cent gutgeschrieben wurden. Ein Mann hatte das Angebot des „leicht verdienten Geldes“ wortwörtlich genommen und sich dieses Werbeversprechen zu Nutzen gemacht. Insgesamt erwarb er 508 solcher Prepaid-Karten und entwickelte daraus ein lukratives Geschäftsmodell. Mit Hilfe von Wahlwiederholungs-Apps rief er sich selbst ständig auf diesen Karten an. Hierdurch konnte er ein kleines Vermögen anhäufen.
Telefónica verweigerte die Auszahlung
Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen in einem ersten Schritt die 508 Prepaid-Karten des Mannes sperren lassen. In weiteren Schritten wurden sowohl die Verträge gekündigt als auch die Auszahlung des angehäuften Guthabens verweigert. Diese Maßnahmen begründete das Telekommunikationsunternehmen damit, dass der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen Treu und Glauben verstoßen habe. Im konkreten Fall beziehe sich der Verstoß gegen Treu und Glauben darauf, dass die Gutschrift in Höhe von zwei Cent pro Anruf nicht dazu gedacht war, sich mit Hilfe einer App tausendfach selbst anzurufen. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht.
Die Entscheidung des OLG München
Der Rechtsstreit zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsunternehmen führte über zwei Gerichtsinstanzen. Das Oberlandgericht München hat dem Mann nun Recht gegeben und Telefónica zu einer Zahlung von 225 000 Euro verpflichtet. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Prepaid-Karten an und wies eine Schadenersatzforderung des Kunden ab. Lediglich die angehäufte Gutschrift müsse dem Mann ausbezahlt werden, wobei das OLG auf die „mögliche missbräuchliche Nutzung des Klägers“ hinwies, die in diesem Fall jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht von dem Gericht zu beurteilen gewesen sei.
Die Prepaid-Karten werden hoch gehandelt
Ursprünglich hatte der Kunde eine Summe in Höhe von über 300 000 Euro von Telefónica gefordert. Dies begründete er damit, dass seine 508 Karten wegen der hohen Gebrauchtpreise einen Wert von insgesamt 100 000 Euro hätten. Obwohl der „Easy-Money-Tarif“ von Telefónica mittlerweile längst aus dem Angebot genommen wurde, werden die entsprechenden SIM-Karten immer noch heiß gehandelt. Die Karten können auf Ebay ab 500 Euro aufwärts gekauft werden.
Meine Einschätzung :
Der 1999 übereingekommene Vertrag besteht zeitlich unbegrenzt und muß vom Rechtsnachfolger in diesem Tarif weitergeführt werden. Auch prepaid ist ein Vertrag!
Nach dem gerichtlich gekippten Versuch den Tarif zu kündigen, werden jetzt als 2. Versuch die Nummern gekündigt.
Eine einstweilige Verfügung bei der Staatsanwaltschaft bis zur gerichtlichen Entscheidung wäre der richtige Schritt. Bei sim Karten, die ab 500 e gehandelt werden…
🙂
Ich habe 1999 selbst siesen vertrag abgeschlossen. Jetzt will telefonica mir die Nummer sperren, obwohl ich nur in Maßen geld „verdiene“ (z. Z. 36 € ) und jährlich zur Verlängerung Banküberweisung mache.
Ist das rechtlich zulässig?
(Es geht natürlich um einen zu erzwingenden tarifwechsel)