Festnahme – Bundeskriminalamt stellt Online-Dealer, Drogen im Darknet

Festnahme - Bundeskriminalamt stellt Online-Dealer, Drogen im Darknet

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Mai 2020 drei Tatverdächtige verhaftet, die im Darknet und Clearweb unter dem Pseudonym „Combi“ Rauschgift in nicht geringen Mengen verkauft haben sollen. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen, die in Herford und Bielefeld stattfanden, wurden darüber hinaus bei den insgesamt sechs Beschuldigten zahlreiche Beweismittel, darunter Rauschgift, Schusswaffen und Bitcoins, sichergestellt sowie Vermögenswerte in Höhe von rund 250.000 Euro gesichert.

Ermittlungen seit mehreren Jahren

Das Bundeskriminalamt ermittelte seit Januar 2020 zunächst unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – gegen die Tätergruppierung „Combi“. Das Ermittlungsverfahren wurde im Mai 2020 von der Staatsanwaltschaft Bielefeld übernommen. Die Tätergruppierung hatte seit 2017 Betäubungsmittel im großen Stil vertrieben, darunter Heroin, Kokain, Ecstasy, Amphetamin, Crystal Meth und Cannabis. Den Verkauf organisierte die Gruppe über mehrere Darknet-Plattformen sowie über einen anonymisiert betriebenen Online-Shop im für jedermann zugänglichen Teil des Internet (Clearweb). Die angebotenen Betäubungsmittel wurden hauptsächlich aus den Niederlanden bezogen.

Aus Herford in die ganze Welt

Verkauf und Versand erfolgten aus Herford. Die Drogen wurden per Post vorwiegend an Abnehmer in Deutschland und Europa aber auch weltweit verschickt. So gingen zahlreiche Drogenpakete unter anderem auch in die USA, nach Kanada und Australien. Den Festnahmen der drei deutschen Staatsangehörigen im Alter von 27, 29 und 30 Jahren aus Herford gingen intensive Ermittlungen voraus, in deren Verlauf die Männer als Verantwortliche für den illegalen Onlinehandel identifiziert werden konnten. Die Tatverdächtigen befinden sich aufgrund von Haftbefehlen derzeit in Untersuchungshaft.

Martina Link, Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt: „Dieses Verfahren ist ein weiterer Beleg dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wenngleich Anonymisierung und Kryptierung, gerade auch im Darknet, die Ermittlungsarbeit mitunter erheblich erschweren, führen das Know-how und die Beharrlichkeit unserer Ermittler, Analysten und Forensiker immer wieder zu bedeutenden Erfolgen. Nach den erfolgreichen Maßnahmen gegen die Betreiber der Darknet-Plattform „Wall Street Market“ und des Online-Shops „Chemical Revolution“ im vergangenen Jahr zeigen die aktuellen Festnahmen, dass wir auch die Verkäufer, die solche Plattformen nutzen, im Blick haben und konsequent strafrechtlich verfolgen.“

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