Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – Gesetzesänderung sieht Alterskennzeichnung im Internet vor

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - Gesetzesänderung sieht Alterskennzeichnung im Internet vor

Jugendschutz sei in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Daran solle auch die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nichts ändern, sagte Ministerpräsident Kurt Beck bei der Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch alle anwesenden Regierungschefs der Länder. Die Länder sähen sich aber „als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können.„

Das Änderungsgesetz sieht eine freiwillige Alterskennzeichnung für Internet-Inhalte vor. Jugendschutzprogrammen, also Software, die Eltern zum Schutz ihrer Kinder auf dem Computer installieren können, soll die Alterskennzeichnung als Filterkriterium dienen. Die Filterung finde somit durch den Nutzer selbst und nicht netzseitig statt, erklärte Beck, der Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist. Die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung nach dem Schema des Jugendschutzgesetzes (0, 6, 12, 16, 18 Jahre) sei damit verbunden.

Auch soll es zukünftig möglich sein, bestimmte Inhalte erst nach 22 oder 23 Uhr abzurufen, ähnlich wie es bereits in den Angeboten der Fernsehsender gehandhabt wird. Das sei eine Alternative zur Alterskennzeichnung, erklärte Beck. Die entsprechenden Voraussetzungen für die freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots zu schaffen, obliege den Anbietern. Inhalteanbieter sollen aber durch die Freiwillige Selbstkontrolle unterstützt werden. Nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente soll die Gesetzesänderung am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

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