Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – Gesetzesänderung sieht Alterskennzeichnung im Internet vor

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - Gesetzesänderung sieht Alterskennzeichnung im Internet vor

Jugendschutz sei in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Daran solle auch die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nichts ändern, sagte Ministerpräsident Kurt Beck bei der Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch alle anwesenden Regierungschefs der Länder. Die Länder sähen sich aber „als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können.„

Das Änderungsgesetz sieht eine freiwillige Alterskennzeichnung für Internet-Inhalte vor. Jugendschutzprogrammen, also Software, die Eltern zum Schutz ihrer Kinder auf dem Computer installieren können, soll die Alterskennzeichnung als Filterkriterium dienen. Die Filterung finde somit durch den Nutzer selbst und nicht netzseitig statt, erklärte Beck, der Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist. Die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung nach dem Schema des Jugendschutzgesetzes (0, 6, 12, 16, 18 Jahre) sei damit verbunden.

Auch soll es zukünftig möglich sein, bestimmte Inhalte erst nach 22 oder 23 Uhr abzurufen, ähnlich wie es bereits in den Angeboten der Fernsehsender gehandhabt wird. Das sei eine Alternative zur Alterskennzeichnung, erklärte Beck. Die entsprechenden Voraussetzungen für die freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots zu schaffen, obliege den Anbietern. Inhalteanbieter sollen aber durch die Freiwillige Selbstkontrolle unterstützt werden. Nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente soll die Gesetzesänderung am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen

Prepaid Angebote

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]