Die Anbieter einer Telefonauskunft erhalten ihre Daten von der Dt. Telekom. Die ist dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten diese Daten zur Verfügung zu stellen und das tut sie auch, natürlich gegen Entgelt. Wie hoch dieses Entgelt maximal sein darf, wurde bereits im Jahr 2005 von der Bundesnetzagentur festgelegt. Gegen diese Regulierung ging die Dt. Telekom jedoch gerichtlich vor und das mit Erfolg. Seitdem stellt sie eigene Berechnungen an und legt fest, wieviel sie der Konkurrenz für die Überlassung der Nutzerdaten abverlangt. Dabei soll es sich um zweistellige Millionenbeträge handeln.
Weil die Wettbewerber wie der telegate AG, der QSC AG und der Vodafone D2 GmbH diese Preise als viel zu hoch empfanden, beschwerten sie sich bei der Bundesnetzagentur. Die Behörde fällte daraufhin eine Grundsatzentscheidung. Sie nannte die Kosten, die die Dt. Telekom ihren Wettbewerbern für die Bereitstellung der Anschlussdaten für die Telefonauskünfte berechnet, missbräuchlich und deutlich überhöht. Das Unternehmen dürfe seinen Wettbewerbern dafür nicht mehr als 1,65 Millionen Euro berechnen. Zwar gilt die Preisobergrenze erst ab Juli diesen Jahres, in noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen bezüglich vorheriger Forderungen kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur aber richtungsweisend sein. Aber auch die zukünftige Regelung ist noch nicht sicher. Die Dt. Telekom kann nämlich gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur klagen.
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